Nach SGB VI §97 Absatz 1 wird Einkommen aus Altersrenten auf eine Witwenrente angerechnet. Dies geschieht, indem von der Rente 13% abgezogen werden (§18b SGB IV Absatz 5 Nr. 8) und der Rest mit 40% angerechnet wird.
Nun meine Fragen:
1.) Auf eine vorgezogene Altersrente wird ja selbst nach §34 Einkommen angerechnet. Wird bei dem Abzug auf die Witwenrente mit der Altersrente gerechnet, die bereits durch §34 gesenkt wurde, oder nicht?
Und aus welchem § ergibt sich das?
2.) Eine vorgezogene Altersrente wird ja anhand eines Zugangsfaktors nach §77 erniedrigt. Wird bei dem Abzug auf die Witwenrente mit der Altersrente gerechnet, die bereits durch den Zugangsfaktor gesenkt wurde, oder nicht?
Und aus welchem § ergibt sich das?