Hallo Fritz,
für Beamte gibt es zunächst die Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Versorgungszuschlag zu erhalten, falls eine Altersrente der DRV vorher noch nicht möglich ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__50e.html
Eine Anrechnung der Rente kann erst dann erfolgen, wenn sie tatsächlich gezahlt wird. Und, ein Verzicht von DRV-Zeiten in der Pension würde zu einer Pension ohne Anrechnung führen. Die Pension/Versorgungssatz könnte natürlich (deutlich) kleiner ausfallen, deswegen wird der Versorgungsträger auch entsprechende Modellrechnungen zur Entscheidung erstellen.
Oops. ich sehe gerade/Hinweis von Rassmussen, Soldatenversorgung ...sollte dort aber gleichermaßen geregelt sein?
Gruß
w.