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Anrechnung Wehrdienst

von August26.03.2009 | 17:43
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Habe 1967/68 meinen 18 monatigen Pflichtwehrdienst geleistet. Ich war bisher der Meinung, dass für diese Zeit der Durchschnittsverdienst als Rentenbetrag angerechnet wird. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt, oder ob sich hier was geändert hat. Danke

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo August,

bei Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes in der Zeit von 01.05.1961 bis 31.12.1981 werden die Durchschnittsverdienste aller Versicherten in dem jeweiligen Zeitraum zugrunde gelegt.

6 Antworten

Wolfgangam 26.03.2009 | 19:17
Hallo August, > Wehrdienst 68/69 > (...) dass für diese Zeit der Durchschnittsverdienst als Rentenbetrag angerechnet wird. meines Wissen JA (finde den § eben nicht ;-) Sie haben eine Rentenauskunft vorliegen ? In Anlage 3 sollte diese Zeit mit mtl. 0,0833 (= Jahreswert 100 % Durchschnittseinkommen) enthalten sein. Gruß w.
Amadéam 26.03.2009 | 22:59
Hallo August, mit Ihrer Meinung liegen Sie richtig. Seit 1982 bis heute ist der Dienst am Vaterland jedoch weit weniger wert. Der Dienst der Zumwinkels und Co wird da doch wesentlich großzügiger abgegolten. Aber, es soll ja "süß und ehrenvoll sein, für´s Vaterland zu sterben". Abschließend der Volltext des obigen ellenlangen links: Grundwehrdienstleistende "Der Grundwehrdienst wurde in Deutschland 1957 eingeführt. Anfangs mussten die Rekruten 12 Monate einrücken, von April 1962 bis Ende 1972 dauerte der Wehrdienst 18 Monate, danach zeitweilig 15 Monate. Seit Januar 2002 sank die Wehrdienstdauer dann stufenweise auf 9 Monate. Während der Grundwehrdienstzeit zahlen die Eingezogenen keine Rentenversicherungsbeiträge. Dennoch entstehen ihnen daraus keine Nachteile für die Rente, denn der Bund übernimmt ihre Beiträge. Es entstehen somit keine Lücken im Rentenkonto. Besonders wichtig kann das für den Fall der Erwerbsminderung und für die Hinterbliebenenrente sein, denn aus den Beiträgen und Beitragszeiten leitet sich der spätere Rentenanspruch ab. Für eine Wehrübung von länger als 3 Tagen gelten die gleichen Regelungen. Die Höhe der Rentenbeiträge hängt ab von dem Zeitraum, in dem der Grundwehrdienst abgeleistet wurde: März 1957 bis April 1961 Die Rentenbeiträge richteten sich nach dem Wehrsold, zuzüglich eines Betrags für Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung; Rentenversicherungspflicht trat in dieser Zeit aber nur ein, wenn der Grundwehrdienstleistende zum Zeitpunkt der Einberufung als Arbeitnehmer pflichtversichert war. Mai 1961 bis Dezember 1981 Die Rentenbeiträge wurden aus dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten berechnet. 1982 Die Rentenbeiträge wurden aus 75 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Versicherten ermittelt. Januar 1983 bis Dezember 1991 Die Rentenbeiträge wurden aus 70 Prozent des Durchschnittseinkommens berechnet. Januar 1992 bis Dezember 1999 Die Rentenbeiträge wurden aus 80 Prozent der Bezugsgröße ermittelt; die Bezugsgröße ist ein Berechnungswert, der jedes Jahr vom Bund festgelegt wird. Seit Januar 2000 Der Rentenbeitrag berechnet sich aus 60 Prozent der Bezugsgröße. Für 2004 beispielsweise werden Grundwehrdienstleistende so gestellt wie ein Arbeitnehmer, der monatlich 1.449 Euro brutto verdient. Bis April 1961 wurde der Wehrsold noch als Arbeitsentgelt in die Versicherungskarten der Soldaten eingetragen. Heute dagegen werden die den Grundwehrdienstzeiten entsprechenden Rentenbeiträge den Rententrägern direkt mitgeteilt. Die Bescheinigungen über den Grundwehrdienst, wie zum Beispiel die Dienstzeitbescheinigung oder der Wehrpass sollten aber auf jeden Fall als Nachweis für die Rentenversicherung aufgehoben werden. Deutsche Rentenversicherung" 03.11.2006
Staatsdieneram 27.03.2009 | 08:47
Dem Vaterland dienen zu dürfen ist in Geld nicht auszudrücken!
Augustam 27.03.2009 | 09:40
An Wolfgang und Amade, mit eurer Hilfe habe ich alles gefunden und bei mir ist auch alles so bewertet. DANKE, August.
Hauptmannam 27.03.2009 | 11:33
Schütze A.....Sie haben wohl einen Volltreffer erhalten?
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