Hallo, habe gerade eine Weiterbildung zum Industriemeister in Vollzeit (10 Monate) beendet. Wird mir die Zeit angerechnet und gibts da einen Formular?
MfG Koch
Hallo, habe gerade eine Weiterbildung zum Industriemeister in Vollzeit (10 Monate) beendet. Wird mir die Zeit angerechnet und gibts da einen Formular?
MfG Koch
Hallo Koch,
grundsätzlich sind Zeiten einer schulischen Ausbildung anrechenbar. Zeiten der schulischen Ausbildung neben einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit sind nur Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung, wenn der Zeitaufwand für die schulische Ausbildung unter Berücksichtigung des Zeitaufwands für die Beschäftigung oder Tätigkeit überwiegt.
Mit dem Formular V410 können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Anrechnungszeit beantragen. Dort wird dann geprüft, ob Ihre Weiterbildung angerechnet werden kann.
Das Formular V0410 finden Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0410.html und die Erläuterungen zum Formular unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0411.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Danke erstmal, gibts da für die Fachausbildung nicht ein gesondertes Formular?
Hallo Koch,
sie meinen wahrscheinlich das V0510:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0510.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nein! Ist auch unter Ziffer 5 einzutragen!
Jetzt bin ich aber ganz verwirrt, welches Formular ist für mein Anliegen richtig, das V0411 oder V0510?
Hallo Koch,
das V0410 wird von Ihnen ausgefüllt und das V0510 wird von der Schule ausgefüllt. Für die Prüfung beim Rentenversicherungsträger reicht es im Regelfall aus, wenn Sie die Anrechnungszeit mit dem V0410 beantragen und entsprechende Nachweise beifügen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Herzlichen Dank und einen schönen Nachmittag!
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