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Experten-Antwort

Anrechnung Witwenrente auf Witwengeld

von Dieter P16.04.2013 | 16:59
1947 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgender Sachverhalt: Witwe eines Beamten (Deutsche Post) bekommt Witwengeld i. H. v. 1200 EUR. Der verstorbene Ehemann befand sich im Vorruhestand. Darüber hinaus hat der verstorbene Ehemann noch vor seiner Beamtenzeit (bei einem Arbeitsgeber als Arbeiter) in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Daraus besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Witwenrente von 100 EUR. Inwieweit wird nun die Witwenrente auf das Witwengeld angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 55 BeamtVG werden Versorgungsbezüge neben Renten nur bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze gezahlt.

Genauere Ausünfte erhalten Sie bei der Versorgungsdienststelle, die für die Zahlung des Witwengeldes zuständig ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Manni Festam 16.04.2013 | 17:40
Diese Frage sollten Sie am besten der Stelle stellen, die auch das Witwengeld zahlt. Hier im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung wird Ihnen niemand eine Antwort dazu geben können.
Deutsche Rentenversicherung
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