Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag, Frau Müller,
Veräußerungsgewinne, die in Ihrem Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen sind, stellen anzurechnendes Einkommen auf Ihre Hinterbliebenenrente dar.
Dabei ist für den Rentenversicherungsträger der Betrag entscheidend, der unter den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für das bezeichnete Jahr auftaucht. Wird der Veräußerungsgewinn steuerrechtlich zwei verschiedenen Steuerjahren zugeordnet, so wertet die Rentenversicherung die Einkommensteuerbescheide entsprechend aus: Die ausgewiesenen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden pauschalierend auf die zwölf Kalendermonate des jeweiligen Steuerjahres verteilt.
Sofern Sie neben den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft noch weitere Einnahmen (z.B. eigene Altersrente oder Altersrente aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse) haben, empfehlen ich Ihnen eine persönliche Beratung bei einer der Beratungsstellen der DRV. Dort erhalten Sie Auskunft, wie sich das gesamte Einkommen auf Ihre Hinterbliebenenrente auswirkt.
Viele Grüße und einen guten Tag!
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