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Anrechnung ZvK-Rente

von Rentner05.06.2009 | 12:01
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2 Antworten

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Wird eine Rentenleistung der Zusatzversorgungskasse bei der Witwenrente angerechnet?

Antworten der Moderation

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1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "..." kann nur zugestimmt werden. Das "neue" Hinterbliebenenrecht gilt grundsätzlich für alle Fälle, in denen der Versicherte nach dem 31.12.2001 verstorben ist (Ausnahmen siehe Beitrag von "...").

1 Antworten

...am 05.06.2009 | 12:39
Wenn es sich um eine Hinterbliebenenrente aus der ZVK handelt - generell nicht. Bei eigener ZVK-Rente kommt es darauf an, ob es sich bei der Witwenrente um eine Rente nach dem "alten" oder dem "neuen" Hinterbliebenenrecht handelt. Das "alte" Hinterbliebenenrecht gilt, wenn - der Vers. vor dem 01.01.2002 verstorben ist ODER - der Vers. nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Heirat vor dem 01.01.2002 stattgefunden hat UND mind. ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren wurde. Hier wird die ZVK-Rente der Witwe NICHT auf die Witwenrente angerechnet. Das "neue" Hinterbliebenenrecht gilt, wenn - die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde (unabhängig vom Geburtsdatum der Ehegatten) oder - beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren wurden (unabhängig vom Heiratsdatum). Hier wird die eigene ZVK-Rente der Witwe auf die Witwenrente angerechnet.
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