Wird eine Rentenleistung der Zusatzversorgungskasse bei der Witwenrente angerechnet?
Wenn es sich um eine Hinterbliebenenrente aus der ZVK handelt - generell nicht.
Bei eigener ZVK-Rente kommt es darauf an, ob es sich bei der Witwenrente um eine Rente nach dem "alten" oder dem "neuen" Hinterbliebenenrecht handelt.
Das "alte" Hinterbliebenenrecht gilt, wenn
- der Vers. vor dem 01.01.2002 verstorben ist ODER
- der Vers. nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Heirat vor dem 01.01.2002 stattgefunden hat UND mind. ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren wurde.
Hier wird die ZVK-Rente der Witwe NICHT auf die Witwenrente angerechnet.
Das "neue" Hinterbliebenenrecht gilt, wenn
- die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde (unabhängig vom Geburtsdatum der Ehegatten) oder
- beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren wurden (unabhängig vom Heiratsdatum).
Hier wird die eigene ZVK-Rente der Witwe auf die Witwenrente angerechnet.