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Anrechnungen zweier Renten

von Mike14.04.2008 | 16:45
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo und guten Tag, ich hoffe, ich habe hier nun mal die richtige Stelle gefunden, um eine Frage los zu werden, die mich schon lange beschäftigt, die mir bisher aber niemand endgültig beantworten konnte. Folgender Hintergrund: Ich bin 50 Jahre alt und noch voll berufstätig. Meine Frau ist vor 12 Jahren auf dem Weg zur Arbeit bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Aus diesem Unfall erhalte ich 1. Eine Große Witwernrente von der BfA und 2. Eine Unfallrente von der BG Beide Renten werden vermindert, weil ich ein regelmässiges Einkommen habe. Die Kernfrage ist: Wieviel würde von der jeweiligen Rente abgezogen, wenn ich keinerlei Einkommen aus Arbeit o.Ä. hätte? Ich nehme doch an, dass beide der genannten Renten die jeweils andere auch als ein Einkommen ansieht? Würde mir also von der BfA €1500 und ebenfalls €1500 von der BG zustehen, erhalte ich wohl kaum €3000, oder? Kann mir jemand schlüssig erklären, wie das mit der Anrechnung funktioniert?

2 Antworten

Rosannaam 14.04.2008 | 17:41
Hallo Mike, zunächst einmal handelt es sich um 2 verschiedene Anrechnungen: Ihr Einkommen aus der Arbeit oder selbst. Tätigkeit wird auf die Unfall-HINTERBLIEBENENRENTE angerechnet, und zwar nach der Rangfolge der EK-Anrechnung § 97 Abs. 3 SGB VI. Die Unfallhinterbliebenenrente wird wiederum nach § 93 SGB VI auf die Witwerrente aus der gesetzl. RV angerechnet. Und zwar wird die Witwerrente aus der gesetzl. RV insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung ( = Anrechnung des Arbeitsentgelts bei der UV-Hinterbl.Rente) den jeweiligen Grenzbetrag nicht übersteigt. Dies bedeutet im Klartext: Ist bei der UV-Rente kein Arbeitsentgelt mehr anzurechnen, erhalten Sie die UV-Hinterbl. Rente ungekürzt. Aber bei der Witwerrente ändert sich hinsichtlich § 93 SGB VI nichts, da ja sowieso die ungekürzte UV-H-Rente zu berücksichtigen ist. Aus dem Rentenbescheid der Witwerrente aus der RV oder der letzten Rentenberechnung zur Rentenanpassung 2007 können Sie ersehen, ob Ihre W-Rente aufgrund der UV-Hinterbl.Rente teilweise und ggfls. in welcher Höhe sie ruht und wie hoch der Grenzbetrag ist, oder ob sie nicht ruht. Zu bedenken ist allerdings, dass auch eine ENTGELTERSATZLEISTUNG (Krankengeld, ALG o.ä.) oder eine Rente aus eigener Versicherung (Erwerbsminderungs- oder Altersrente) als Einkommen bei der UV-Hinterbl. Rente berücksichtigt wird und dies zu einer Minderung dieser Rente führen kann! Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen. MfG Rosanna.
Mikeam 15.04.2008 | 10:06
Hallo Rosanna, Danke, für die Auskunft! Hatte ich zwar gestern schon geschrieben, habe den Beitrag aber wohl nicht richtig abgeschickt.
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