Alle Schul- und Studienzeiten werden nach dem 17. Lj. als Anrechnungszeiten angerechnet, dabei werden maximal 36 Monate in der Rentenberechnung berücksichtig. Sie führen im der Gesamtleistungsbewertung zu einer höheren Rente. Die übrigen Schul- und Studienzeiten bis zu 8 Jahren werden zur Berechnung für den Wert des Gesamtleistungswertes benötigt.
Ein Jahr Arbeitslosigkeit ist keine Lücke sondern evtl. sogar eine Beitragszeit oder ebenfalls eine Anrechnungszeit.