Liebes Expertenteam, heute mal wieder eine Frage:
ich erhalte die Hälfte einer teilweisen Erwerbsminderungsgrenze.
Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, daß ich auch Anspruch auf eine teilweise Betriebsrente haben könnte.
Mein Einkommen liegt allerdings ziemlich nah an der Hinzuverdienstgrenze.
Daher würde ich vor Antragstellung gern wissen, ob eine eventuelle Betriebsrente auch als Hinzuverdienst angerechnet wird und ob ich diese Rente dann ablehnen könnte.
Sie wäre sehr gering , aber ich würde damit die Hinzuverdienstgrenze überschreiten und die viel höhere Erwerbsminderungsrente verlieren.
Freundliche Grüße
Minni
09.09.2007, 18:19
von
Minni
09.09.2007, 20:35
von
Sandra
Nein, die Betriebsrente können Sie bedenkenlos beantragen. Bei einer vorzeitigen Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente kommt es nicht zur Anrechnung. Anders sähe es allerdings aus, wenn Sie auch eine Hinterbliebenenrente beziehen würden.
10.09.2007, 13:15
Experten-Antwort