Hallo Rosi,
im Rahmen der Rentenberechnung wird ein sogennanter Gesamtleistungswert ermittelt. Dieser Wert ergibt aus den zurückgelegten Zeiten bis zum Leistungsfall der Erwerbsminderung.
Der ermittelte Gesamtleistungswert steht dann für die Bewertung der jeweiligen beitragsfreien Zeiten zur Verfügung (auch für die Zurechnungszeit).