Sehr geehrter Herr SM ,
aus Ihrer Darstellung entnehme ich, dass Sie beabsichtigen als Handwerker selbständig tätig zu werden und sich mit dem Gedanken tragen, aus der gesetzlichen Rentenversicherung „auszutreten“.
Eine Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung einer 18-jährigen Pflichtbeitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sofern Sie also während Ihrer 12-jährigen Arbeitnehmertätigkeit versicherungspflichtig beschäftigt waren, ist diese Zeit darauf anrechenbar.
Bevor Sie sich zu diesem Schritt entschließen, empfiehlt sich einen Termin bei einer Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Ihrer Nähe (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Mit freundlichem Gruß