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Experten-Antwort

Anrechnungsjahre

von Förster31.08.2021 | 07:27
93 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, wenn es Auszeiten gab, in dem es keine Beiträge gab, es aber dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und einen Minijob gegeben hat, bei dem es keine Befreiung gab und Rentenbeiträge gezahlt worden sind. Wie werden die Beiträge dann angerechnet? Statt eine Anrechnung von einem Jahr erhöhen sich die Gesamtanwartschaft um zwei Jahre? Oder bleibt es bei einem Jahr? Gruß

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Förster,

wie schon von Schade dargelegt, werden 12 Monate angerechnet.

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5 Antworten

Schadeam 31.08.2021 | 07:39
Natürlich kann ein Monat nicht doppelt zählen, sollte eigentlich logisch sein, oder? Bsp.: Jemand hat vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 neben seiner versicherten Beschäftigung noch einen versicherten Minijob, dann können im Jahr 2019 genau 12 Monate berücksichtigt werden. Mehr Monate passen nicht in ein Jahr, grins
Försteram 01.09.2021 | 16:38
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Hallo, wenn es Auszeiten gab, in dem es keine Beiträge gab, es aber dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und einen Minijob gegeben hat, bei dem es keine Befreiung gab und Rentenbeiträge gezahlt worden sind. Wie werden die Beiträge dann angerechnet? Statt eine Anrechnung von einem Jahr erhöhen sich die Gesamtanwartschaft um zwei Jahre? Oder bleibt es bei einem Jahr? Gruß
Natürlich kann ein Monat nicht doppelt zählen, sollte eigentlich logisch sein, oder? Bsp.: Jemand hat vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 neben seiner versicherten Beschäftigung noch einen versicherten Minijob, dann können im Jahr 2019 genau 12 Monate berücksichtigt werden. Mehr Monate passen nicht in ein Jahr, grins
"Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art." Ja, wirklich schade, dass Sie selbst das nicht einmal verstanden haben. *fg* Das ist dann so ihre "Logik".
Siehe hieram 01.09.2021 | 17:08
Hallo Förster, zunächst werden, die Beiträge dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem sie erwirtschaftet wurden. Und im Rahmen der 'Gesamtleistungsbewertung' wird dann ermittelt, wie sich Ihre beitragsfreien Zeiten auf die beitragspflichtigen Zeiten auswirken bzw. umgekehrt. Wie das genau geht, muss Ihnen aber jemand anders erklären. Aber vielleicht hilft Ihnen das schon mal weiter: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Röhricham 01.09.2021 | 19:58
Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?
W°lfgangam 01.09.2021 | 19:54
Zitat von Förster anzeigenausblenden
Natürlich kann ein Monat nicht doppelt zählen, sollte eigentlich logisch sein, oder? Bsp.: Jemand hat vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 neben seiner versicherten Beschäftigung noch einen versicherten Minijob, dann können im Jahr 2019 genau 12 Monate berücksichtigt werden. Mehr Monate passen nicht in ein Jahr, grins
"Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art." Ja, wirklich schade, dass Sie selbst das nicht einmal verstanden haben. *fg* Das ist dann so ihre "Logik".
Hallo Förster, sofern sich Ihre Aussage auf ggf. zwischenzeitlich gelöschte Beiträge beziehen sollte - damit der Sachzusammenhang Ihres Beitrags verloren ging -, kann ich eine Kritik an der zutreffenden Aussage von @KSC nicht erkennen = zielführend + sachlich, mit einem kleinen/anregenden/menschlichen Unterton zum logischen Denken in Ihrer Frage/der Antwort dazu ...es soll/zunehmend Menschen geben, die für simples 1x1 Ihren Handy-Rechner anknipsen ;-) Gruß w.
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