Anrechnungsjahre

von
Förster

Hallo,

wenn es Auszeiten gab, in dem es keine Beiträge gab, es aber dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und einen Minijob gegeben hat, bei dem es keine Befreiung gab und Rentenbeiträge gezahlt worden sind.

Wie werden die Beiträge dann angerechnet?

Statt eine Anrechnung von einem Jahr erhöhen sich die Gesamtanwartschaft um zwei Jahre? Oder bleibt es bei einem Jahr?

Gruß

von
Schade

Zitiert von: Förster
Hallo,

wenn es Auszeiten gab, in dem es keine Beiträge gab, es aber dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und einen Minijob gegeben hat, bei dem es keine Befreiung gab und Rentenbeiträge gezahlt worden sind.

Wie werden die Beiträge dann angerechnet?

Statt eine Anrechnung von einem Jahr erhöhen sich die Gesamtanwartschaft um zwei Jahre? Oder bleibt es bei einem Jahr?

Gruß

Natürlich kann ein Monat nicht doppelt zählen, sollte eigentlich logisch sein, oder?

Bsp.: Jemand hat vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 neben seiner versicherten Beschäftigung noch einen versicherten Minijob, dann können im Jahr 2019 genau 12 Monate berücksichtigt werden. Mehr Monate passen nicht in ein Jahr, grins

Experten-Antwort

Hallo Förster,

wie schon von Schade dargelegt, werden 12 Monate angerechnet.

von
Förster

Zitiert von: Schade
Zitiert von: Förster
Hallo,

wenn es Auszeiten gab, in dem es keine Beiträge gab, es aber dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und einen Minijob gegeben hat, bei dem es keine Befreiung gab und Rentenbeiträge gezahlt worden sind.

Wie werden die Beiträge dann angerechnet?

Statt eine Anrechnung von einem Jahr erhöhen sich die Gesamtanwartschaft um zwei Jahre? Oder bleibt es bei einem Jahr?

Gruß

Natürlich kann ein Monat nicht doppelt zählen, sollte eigentlich logisch sein, oder?

Bsp.: Jemand hat vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 neben seiner versicherten Beschäftigung noch einen versicherten Minijob, dann können im Jahr 2019 genau 12 Monate berücksichtigt werden. Mehr Monate passen nicht in ein Jahr, grins

"Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art."

Ja, wirklich schade, dass Sie selbst das nicht einmal verstanden haben. *fg*

Das ist dann so ihre "Logik".

von
Siehe hier

Zitiert von: Förster
Hallo,

wenn es Auszeiten gab, in dem es keine Beiträge gab, es aber dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und einen Minijob gegeben hat, bei dem es keine Befreiung gab und Rentenbeiträge gezahlt worden sind.

Wie werden die Beiträge dann angerechnet?

Statt eine Anrechnung von einem Jahr erhöhen sich die Gesamtanwartschaft um zwei Jahre? Oder bleibt es bei einem Jahr?

Gruß

Hallo Förster,

zunächst werden, die Beiträge dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem sie erwirtschaftet wurden.
Und im Rahmen der 'Gesamtleistungsbewertung' wird dann ermittelt, wie sich Ihre beitragsfreien Zeiten auf die beitragspflichtigen Zeiten auswirken bzw. umgekehrt.
Wie das genau geht, muss Ihnen aber jemand anders erklären.

Aber vielleicht hilft Ihnen das schon mal weiter:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_0071.html

von
W°lfgang

Zitiert von: Förster
Zitiert von: Schade
Zitiert von: Förster
Hallo,

wenn es Auszeiten gab, in dem es keine Beiträge gab, es aber dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und einen Minijob gegeben hat, bei dem es keine Befreiung gab und Rentenbeiträge gezahlt worden sind.

Wie werden die Beiträge dann angerechnet?

Statt eine Anrechnung von einem Jahr erhöhen sich die Gesamtanwartschaft um zwei Jahre? Oder bleibt es bei einem Jahr?

Gruß

Natürlich kann ein Monat nicht doppelt zählen, sollte eigentlich logisch sein, oder?

Bsp.: Jemand hat vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 neben seiner versicherten Beschäftigung noch einen versicherten Minijob, dann können im Jahr 2019 genau 12 Monate berücksichtigt werden. Mehr Monate passen nicht in ein Jahr, grins

"Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art."

Ja, wirklich schade, dass Sie selbst das nicht einmal verstanden haben. *fg*

Das ist dann so ihre "Logik".

Hallo Förster,

sofern sich Ihre Aussage auf ggf. zwischenzeitlich gelöschte Beiträge beziehen sollte - damit der Sachzusammenhang Ihres Beitrags verloren ging -, kann ich eine Kritik an der zutreffenden Aussage von @KSC nicht erkennen = zielführend + sachlich, mit einem kleinen/anregenden/menschlichen Unterton zum logischen Denken in Ihrer Frage/der Antwort dazu ...es soll/zunehmend Menschen geben, die für simples 1x1 Ihren Handy-Rechner anknipsen ;-)

Gruß
w.

von
Röhrich

Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?

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