Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sieht es mit Anrechnungszeiten aus, wenn die pflichtversicherte Beschäftigung am 04.08.16 endet und eine neue pflichtversicherte Beschäftigung am 15.08.16 beginnt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Tepaße
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sieht es mit Anrechnungszeiten aus, wenn die pflichtversicherte Beschäftigung am 04.08.16 endet und eine neue pflichtversicherte Beschäftigung am 15.08.16 beginnt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Tepaße
Dann ist zunächst mal der August 2016 MIT Pflichtbeiträgen belegt und das Rentenkonto ist "lückenlos".
Was genau wollen Sie denn wissen?
Danke. Meine Frage ist beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Tepaße
Eine Anrechnungszeit käme dann in Frage, wenn Sie sich in der Zwischenzeit arbeitslos melden und wegen Einkommen oder Vermögen keinen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen haben. Auch während eines ALG II-Bezugs könnten Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.
Sollten Sie in der Zwischenzeit "nur" ohne Arbeit sein (ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit und ohne ALG II) gibt es keine Anrechnungszeiten und wird der Monat 8/2016 als vollwertige Beitragszeit gewertet.
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