Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnungszeit

von Reinhard M.15.11.2014 | 09:17
1540 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
geb.1954,Rentenbeg.mit 63J.u.4Mon.,werde am 30.04.2015 arbeitslos, bin dann 60J. u.4M. alt und beziehe dann 2J. Alg1, da Alg1 in diesem Fall nur bis 61J. 4M. angerechnet wird komme ich nur auf 537 Monate Beitragszeit. Meine Frage: Wenn ich erst mit 63J. 7M. Rente beantrage wird dann das Alg1 bis 61J. 7M. angerechnet, so dass ich auf 540M. Beitrags- zeit komme.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 17.11.2014 | 09:26

Die bereits aufgezeigten Optionen einer geringügigen Beschäftigung/freiwillige Beitragszahlung sind gute Alternativen.

Ggf. könnten Sie noch eine Auskunft und Beratungsstelle der DRV aufsuchen, dann könnte man den Sachverhalt mal mit Ihnen durchgehen und Ihnen sagen, was das ganze finanziell ausmacht.

Experten-Antwortam 17.11.2014 | 09:26

Die bereits aufgezeigten Optionen einer geringügigen Beschäftigung/freiwillige Beitragszahlung sind gute Alternativen.

Ggf. könnten Sie noch eine Auskunft und Beratungsstelle der DRV aufsuchen, dann könnte man den Sachverhalt mal mit Ihnen durchgehen und Ihnen sagen, was das ganze finanziell ausmacht.

5 Antworten

Reinhard M.am 15.11.2014 | 10:46
Hallo Paule, da meine Frau berufstätig ist, werde ich kein Alg2 bekommen, müsste demnach die Zeit von 62J4M bis 63J7M überbrücken.
Pauleam 15.11.2014 | 10:20
"... dabei werden Zeiten nach Buchstabe a in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, ..." Nach dem Gesetzestext müsste das so gehen. Wenn Sie den Rentenbeginn um 3 Monate nach hinten schieben, werden 3 Monate Arbeitslosengeld 1 zusätzlich angerechnet, weil diese 3 Monate dann mehr als 2 Jahre vor dem Rentenbeginn liegen. Es müssten auch keine Beiträge nachgezahlt werden. Aber: Was machen Sie nach Ende von ALG 1 mit 62 Jahren und 4 Monaten? Im Falle von Harz 4 wird man Sie auffordern, mit 63 Jahren und 4 Monaten einen Rentenantrag zu stellen. Da ist nichts gewonnen. Ich würde das so machen: Nach Ende von ALG 1 mit 62 Jahren und 4 Monaten versuchen, mindestens 3 Monate in einem Minijob zu arbeiten, oder 3 Monate von Erspartem leben und Rentenbeiträge nachzahlen. Zur Not geht dann mit 62 Jahren und 7 Monaten immer noch Harz 4 bis zum Rentenbeginn mit 63 Jahren und 4 Monaten. Wenn ich nicht richtig liegen sollte, Wolfgang ist hier der große Experte ;-)
KSCam 15.11.2014 | 11:19
Zwischen dem ALG 1 Ende (62+4) und dem Rentenbeginn (63+4) liegt doch ein ganzes Jahr. Da können Sie doch entweder 3 Monate freiwillige Mindestbeiträge nachzahlen ( Sie dürfen sich dann nur nicht ohne Leistungsbezug arbeitslos melden) oder Sie finden zwischen 61+4 und 63+4 einen Minijob bei dem Sie den Eigenanteil von 3,9% bezahlen. Da brauchen Sie m.E. nicht bis 63+7 auf die Rente warten und 3 Monate "verschenken".
Reinhard M.am 15.11.2014 | 11:42
Hallo KSC, wenn ich einen Job bekomme, werde ich sicher nochmal arbeiten gehen. Die Frage ist, ob man was passendes in dem Alter findet. Zu den 3 Monaten freiwillige Beiträgen dachte ich immer, dass die Zeit nicht angerechnet wird, wenn sie 2J. vor Rentenbeginn liegt.
KSCam 15.11.2014 | 13:35
...dann dachten Sie bislang falsch...... Gruß
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026