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Anrechnungszeit Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

von Herbert29.05.2008 | 15:14
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7 Antworten

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Mein ALG I lief aus. Auf die Beantragung von ALG II habe ich aus persönlichen Gründen verzichtet.Habe mich aber jedes Vierteljahr arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet. Jetzt wurde mir gesagt, dass das rentenwirksam nicht als Anrechnungszeit zählt, weil ich keinen ALG II Ablehnungsbescheid habe ???

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern Sie die Voraussetzungen für die Anerkennung der Anrechnungszeiten erfüllen, werden diese auch ohne Vorlage eines Ablehnungsbescheides anerkannt!

6 Antworten

schadeam 29.05.2008 | 15:25
wer hat Ihnen das gesagt?
Rosannaam 29.05.2008 | 15:21
Hallo Herbert, da Sie sich regelmäßig bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben, kann Ihnen dies auch jedes Jahr so von dieser bescheinigt werden! Zur Berücksichtigung als Anrechnungszeit ist aber maßgebend, dass Sie sich GLEICH ANSCHLIESSEND AN DEN ALG II-Bezug arbeitslos gemeldet haben. Ist dies der Fall, ist ein Ablehnungsbescheid wegen ALG II-Leistungen nicht erforderlich. In der Regel werden die ALO-Zeiten auch direkt von der Arbeitsagentur an den RV-Träger gemeldet. Da es oftmals aber nicht der Fall ist, kümmern Sie sich am besten selbst darum. Denn Jahre später ist eine ALO-Meldung ohne Leistungsbezug schwer nachweisbar. MfG Rosanna.
Herbertam 29.05.2008 | 15:31
Ich habe ja kein ALG II beantragt und daher auch kein Ablehnungsbescheid, und die Voraussetzung eine "Leistung nicht wegen mangelnder Bedürftigkeit" sozusagen nicht erfüllt.
???am 29.05.2008 | 16:07
Und zur Voraussetzung für die Anerkennung Anrechnungszeit gehört auch "kein Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit". Wie weißt man dies nach, wenn es keinen ALGII-Ablehnungsbescheid gibt?
Rosannaam 29.05.2008 | 17:09
Wenn von der Arbeitsagentur die Bescheinigung ausgestellt wird, DASS man arbeitslos (ohne Leistungsbezug) ist, dann reicht dies zur Anrechnung aus. Denn damit wird ja gleichzeitig bestätigt bzw. ist das Indiz dafür, dass man keinen Anspruch auf ALG II hat. Ob dieser nun beantragt worden ist oder nicht, spielt keine Rolle.
-_-am 29.05.2008 | 20:48
Anrechnungszeit ohne Bewertung Wenn kein Leistungsbezug wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens (mangelnde Bedürftigkeit) oder wegen fehlender Anwartschaftszeiten erfolgt, handelt es sich um eine Anrechnungszeit ohne Bewertung für die Rentenberechnung. Lücke Ist der Leistungsbezug aus anderen Gründen ausgeschlossen (zum Beispiel Sperrzeit), liegt keine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vor. Falls Sie als Arbeitsloser weder die Voraussetzungen erfüllen, um Leistungen von der Agentur für Arbeit zu beziehen, noch Ihre Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit für die Rente anerkannt wird, zählt dieser unbelegte Zeitraum als "Lücke" für die Rente nicht mit. Siehe Broschüre unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… Die Broschüre ist eine Orientierungshilfe zum Thema "Arbeitslosigkeit und Rente". Sie beantwortet Fragen, die auftreten können, wenn Sie arbeitslos sind.
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