Hallo,
ich habe zur folgender Situation eine Frage:
Monat 1: Bestehen der Abschlussprüfung an einer Hochschule - Anrechnungszeit
Monat 2: Immatrikulation bis ein Tag vor Semesterende (am 30. des Monats), gleichzeitig Arbeitslosmeldung (Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug) - Anrechnungszeit
Aufgrund der Arbeitslos-Meldung im Monat 2 ist eine Anrechnungszeit im Versicherungsverlauf enthalten. Ohne diese Arbeitslosmeldung würde dieser Monat grundsätzlich für Nachzahlungen für Ausbildungszeiten bis Lebensjahr 45 zur Verfügung stehen.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug im Monat 2 aus dem Versicherungsverlauf zu löschen, um den Monat 2 für Nachzahlungen zu nutzen?