Hallo allerseits,
mein Mann wird nächstes Jahr 45 und muß deshalb jetzt die Kontenklärung durchführen. Das meiste haben wir auch schon vorher geklärt, nur ist uns ein fehlender Beitragsmonat aufgefallen: der Juli 2001.
Bis zum 20. Juni 2001 nahm mein Mann an einer vom Arbeitsamt u.a. mit Unterhaltsgeld geförderten LTA-Maßnahme, einer beruflichen Weiterbildung, teil, ab dem 13. August 2001 war er in Brot und Lohn. Dazwischen war er arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld, und für die Arbeitslosenhilfe hatten wir u.a. aufgrund meines damals nicht schlechten Einkommens einfach zu viel Geld.
Wie auch immer, er hat weder eine Pflichtversicherung auf Antrag bei der damaligen BfA gestellt, noch war er in dieser Zeit krankenversichert. Wie es aussieht, dürfte der Arbeitslosenstatus auch nicht mehr mit einer direkten Bescheinigung des Arbeitsamts nachweisbar sein. Das einzige, was uns in dieser Richtung vom Arbeitsamt vorliegt, sind eine Einladung zur "Stellenmarktoffensive 2001", die Arbeitslose vermitteln helfen soll, sowie ein Schreiben drei Wochen später, daß bisher leider keine geeigneten Stellenangebote vorhanden gewesen seien. Reicht so etwas zur Not ebenfalls aus?
Falls nicht - kann man den fehlenden Monat mit freiwilligen Versicherungsbeiträgen belegen? Sollte das nicht der Fall sein, welche versicherungsrechtlichen Auswirkungen könnten sich dann ergeben?
Viele Fragen auf einmal. Ich hoffe trotzdem, irgendjeman hier kann mir weiterhelfen. Vielen Dank dafür!
Gruß
Koulchen