Hallo! Ich habe von 08.1987 - 11.1991 Erwerbsminderungsrente erhalten. Während dieser zeit haben ich 2 Jahre eine Fachschule (Umschulung) besucht und habe danach wieder gearbeitet. Bei meinem Kontoverlauf sind diese auch so eingetragen (2 Jahre EW-Rente, 27 Monate EW-Rente mit Fachschulausbildung) Wie werden diese Zeiten berechnet? (Beitragszeit, Pflichtbeitragszeit oder garnicht)
Kann ich diese Zeit zu den Pflichtbeitragszeiten dazu zählen (45 Jahre) Danke Karl
21.01.2013, 10:03
Experten-Antwort
Als Pflichtbeitragszeit könnte diese Zeit nur dann gewertet werden, wenn auch Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Dies war bei Ihnen offensichtlich nicht der Fall. Damit ist die Zeit als beitragsfreie Anrechnungszeit zu berücksichtigen. Sie wird nach derzeitigem Recht mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet. Für die Wartezeit von 45 Jahren zählen Anrechnungszeiten jedoch nicht.
21.01.2013, 10:56
von
Karl Z.
Zitiert von: Techniker
Als Pflichtbeitragszeit könnte diese Zeit nur dann gewertet werden, wenn auch Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Dies war bei Ihnen offensichtlich nicht der Fall. Damit ist die Zeit als beitragsfreie Anrechnungszeit zu berücksichtigen. Sie wird nach derzeitigem Recht mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet. Für die Wartezeit von 45 Jahren zählen Anrechnungszeiten jedoch nicht.
Danke, das wars was ich wissen wollte.
Vieleicht haben sie darauf auch noch eine antwort. Wenn ich während der Fachschulzeit (Umschulung) ALG bezogen hätte statt EW-Rente, würde die Zeit dann zählen, Zahlt das Arbeitsamt Rentenbeiträge während einer Umschulung?
21.01.2013, 11:07
Experten-Antwort
Wenn Sie damals ALG bezogen hätten, hätte die Bundesanstalt für Arbeit Beiträge für Ausfallzeiten (jetzt: Anrechnungszeiten) gezahlt. Auch in diesem Fall könnten Ihnen keine Beitragszeiten, sondern "nur" Anrechnungszeiten gutgeschrieben werden.
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