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Zur Experten-Antwort springenHallo Erwin51,
sofern bei einem Minijob Versicherungspflicht besteht, müssen Rentenversicherungsbeiträge mindestens aus einem Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro monatlich gezahlt werden.
Der Gesamtbeitrag hätte daher bei Ihrem Fall folgende Höhe:
175 Euro x 18,9 % = 33,08 Euro
Davon zahlt der Arbeitgeber:
45 Euro x 15 % = 6,75 Euro
Sie müssten den Rest bezahlen:
33,08 Euro - 6,75 Euro = 26,33 Euro
Sofern dies nicht so gelaufen ist, hat Ihr Arbeitgeber einen Fehler gemacht. Sie sollten das Ganze mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Falls dies nicht zielführend ist, wenden Sie sich bitte an die Minijob-Zentrale in Essen, da diese für die Minijobs zuständige Einzugsstelle ist.
Hallo Betroffener,
Sie haben zwar die Abgaben richtig angesetzt, aber doch etwas übersehen. Diese muss - mit Ausnahme der 26,33 € - der Arbeitgeber zahlen.
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