Hallo, Ich habe nach meiner Ausbildung 2 Jahre gearbeitet und danach eine 2- jährige schulische Ausbildung zum Techniker gemacht. Das in Vollzeit und ohne versicherungs pflichtige Beschäftigung. Was wird mir dafür bei der Rente angerechnet?
06.11.2017, 10:04
Experten-Antwort
Sollte die von Ihnen beschriebene Technikerausbildung als Fachschule vom Rententräger anerkannt werden, erhält diese eine Bewertung von 75 Prozent Ihres Gesamtleistungswertes (Durchschnittswert), ggf. begrenzt auf den Wert eines Durchschnittsverdienstes (0,0625 Entgeltpunkte je Kalendermonat). Sollte die Ausbildung durch eine Agentur für Arbeit gefördert wurden sein, kommt auch eine Einstufung als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme infrage. Bewertet wird dann analog der Fachschule.