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Experten-Antwort

Anrechnungszeit f. Erziehung im Ausland

von Panda20.02.2014 | 12:17
820 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, kann mir jemand sagen, wie folgende Sachlage ist: Ein Mann wurde von der BW ins europäische Ausland für fast 4 Jahre versetzt .Man hat ihn als Familie begleitet. Bis zum Umzug hat die Frau in Teilzeit gearbeitet, da sie sich noch um die Erziehung des Kindes gekümmert hat. Während des Aufenthaltes kam ein 2. Kind zur Welt. Nun, wird die Zeit in der ja beide Kinder betreut und erzogen worden sind nicht angerechnet. Wie kann da sein?? Die Frau hat kaum in Deu wieder angekommen auch wieder gearbeitet. Danke für die Infos

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.02.2014 | 14:41

Hallo Panda,

Kindererziehungszeiten bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in der EU/EWR oder der Schweiz sind grundsätzlich nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen anzurechnen. Zur Prüfung sollten Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger unter Schilderung des genauen Sachverhaltes wenden.

3 Antworten

GroKoam 20.02.2014 | 13:03
Da wäre noch die Frage wie weit Sie weg waren. Wenn Sie mehr als 2000 KM von Deutschland entfernt gelebt haben verdoppelt sich der Anspruch.
GroKoam 20.02.2014 | 17:31
Da wäre noch die Frage wie weit Sie weg waren. Wenn Sie mehr als 2000 KM von Deutschland entfernt gelebt haben verdoppelt sich der Anspruch.
Du hast als Hartz IV Empfänger zuviel Zeit! Da sollte das JC sich einmal mehr um dich kümmern.Es wird Frühling,da kann man im Park Kippen auflesen und die Wege fegen.
Willst Du mein Lehrmeister sein, so im Kippenlesen meine Ich.
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