Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Panda,
Kindererziehungszeiten bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in der EU/EWR oder der Schweiz sind grundsätzlich nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen anzurechnen. Zur Prüfung sollten Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger unter Schilderung des genauen Sachverhaltes wenden.
Willst Du mein Lehrmeister sein, so im Kippenlesen meine Ich.Da wäre noch die Frage wie weit Sie weg waren. Wenn Sie mehr als 2000 KM von Deutschland entfernt gelebt haben verdoppelt sich der Anspruch.Du hast als Hartz IV Empfänger zuviel Zeit! Da sollte das JC sich einmal mehr um dich kümmern.Es wird Frühling,da kann man im Park Kippen auflesen und die Wege fegen.
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