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Anrechnungszeit für Pflege

von Kurt19.06.2008 | 14:56
1078 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Mutter meiner Frau ist jetzt flegebedürftig. Kann meine Frau für die Pflege Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung erhalten? Meine Frau ist nicht berufstätig und die Berücksichtigungszeit für unnsere 3 Kinder ist abgelaufen. Welche Voraussetzungen und Anträge sind nötig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Kurt,

als Pflegeperson wäre Ihre Frau in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie eine Person, die zu pflegen ist, wenigstens 14 Stunden in der Woche nicht erwerbsmäßig in der häuslichen Umgebung pflegt. Diese Person muß die Pflegestufe 1, 2 oder 3 haben, sowie wenigstens 14 Stunden in der Woche gepflegt werden. Die pflegende Person/Ihre Frau darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Diese Voraussetzungen werden durch die Krankenkasse/Pflegekasse Ihrer Schwiegermutter geprüft. Dorthin wenden Sie sich bitte auch bezüglich der Antragstellung und weiteren Beratung.

1 Antworten

Rosannaam 19.06.2008 | 15:05
Hallo Kurt, nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 a SGB VI sind Personen PFLICHTVERSICHERT in der Zeit, in der sie einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 SGB XI NICHT erwerbsmässig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen (nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen!), wenn der PflegeBEÜRFTIGE Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat. Die Pflegepersonen unterliegen auch dann der Versicherungspflicht, wenn sie von dem Pflegebedürftigen eine Zuwendung erhalten, die die Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe I - III mtl. nicht übersteigt. Wurde die Pflegestufe (Pflegebedürftigkeit) bei Ihrer Schwiegermutter bereits festgestellt? Wenn nicht, muss ein Antrag bei der Pflegekasse (oftmals die zuständige KK) auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) gestellt werden. Sinnvoll ist es hierbei, den behandelnden Hausarzt mit einzubeziehen. Meines Wissens haben manche Hausärzte auch solche Anträge vorliegen. Wird die Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Pflegekasse festgestellt und Ihre Frau als Pflegeperson benannt, werden ggfls. von der Pflegekasse die RV-Beiträge an den RV-Träger Ihrer Frau entrichtet. Die Pflegekasse hilft Ihnen dann bestimmt weiter, falls Sie noch Fragen haben. MfG Rosanna.
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