Hallo Kurt,
als Pflegeperson wäre Ihre Frau in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie eine Person, die zu pflegen ist, wenigstens 14 Stunden in der Woche nicht erwerbsmäßig in der häuslichen Umgebung pflegt. Diese Person muß die Pflegestufe 1, 2 oder 3 haben, sowie wenigstens 14 Stunden in der Woche gepflegt werden. Die pflegende Person/Ihre Frau darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Diese Voraussetzungen werden durch die Krankenkasse/Pflegekasse Ihrer Schwiegermutter geprüft. Dorthin wenden Sie sich bitte auch bezüglich der Antragstellung und weiteren Beratung.