Hallo,
ich war von September 1981 bis August 1982 auf Lehrstellensuche. Ich war damals auch beim Arbeitsamt gemeldet. Meine Mutter bezog damals für mich Sozialhilfe. Ich war damals 18 Jahre alt. Ich habe leider keine Unterlagen darüber.
Ich glaube daran komme ich auch nicht mehr, denke ich.
Lohnt es sich überhaupt beim Arbeitsamt oder dem Sozialamt nachzufragen, ob es da noch irgendetwas an Nachweisen gibt. Es ist ja schon über 40 Jahre her.
Ich würde gerne die Rente ohne Abschläge mit 45 Jahren Anrechnungszeit in Anspruch nehmen.
Wenn damals keine Leistungen vom AA bezogen wurden, sieht es finster aus.
Können die 45 Jahre nicht auch von 09/1982 bis 08/2027 erfüllt werden? Deutlich vor 2028 wird es mit der Rente ja wohl ohnehin nichts, wenn Jahrgang 1963.
Können die 45 Jahre nicht auch von 09/1982 bis 08/2027 erfüllt werden? Deutlich vor 2028 wird es mit der Rente ja wohl ohnehin nichts, wenn Jahrgang 1963.
wenn ich die 45 Jahre voll bekomme, darf ich Mai 2028 in Rente. Mir fehlen leider ein paar Monate, um auf die 45 Jahre zu kommen bis dahin. Leider habe ich keine Leistungen vom AA bekommen. Ich kam ja direkt von der Schule.
Hallo B.M.,
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Anrechnungszeiten wegen Ausbildungssuche ist, dass sich Versicherte bei einer deutschen Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Träger als „Ausbildungssuchende“ gemeldet haben.
Die Anrechnungszeittatsachen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie nachgewiesen sind. Der Nachweis kann durch alle geeigneten Unterlagen geführt werden (§ 21 SGB X). In Betracht kommen hier vorrangig Bescheinigungen der Agentur für Arbeit sowie von Arbeitgebern, die Kindergeld gezahlt haben. Nach über 40 vergangenen Jahren wird Ihnen eine Anfrage bei der Agentur für Arbeit unwahrscheinlich helfen. Diese hat regelhaft eine Aufbewahrungs-/Speicherfrist von 10 Jahren.
Da Anrechnungszeiten bei der Wartezeit von 45 Jahren unberücksichtigt bleiben, würde Ihnen ein vorhandener Nachweis in dieser Hinsicht auch nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Dann dauert's halt ein paar Monate länger bis zur Rente für bes- langjährig Versicherte, ist aber immer noch deutlich vor der Regelaltersgrenze.
Hallo B.M.,
denken Sie über das Thema 'Rente mit Abschlag und (sowieso beabsichtigter) Weiterarbeit' nach.
Neue Rentenansprüche aus der Weiterarbeit kompensieren ein Teil der Abschläge und Sie haben zunächst den Vorteil der 'Mitnahme' zusätzlicher Renteneinkünfte neben Ihrer Beschäftigung.
Thema wird ab nächstem Jahr zusätzlich an Fahrt aufnehmen. Bis Rentenbeginn 63 (mit Abschlag) haben Sie ja noch ein paar Jahre Zeit, bis dahin werden Sie sich zeitnah über diese Option informiert haben - und ggf. denken "was soll ich mich überhaupt an der potenziell abschlagsfreien Rente" orientieren, wenn Sie das Fass (Einkommen aus Rente und Beschäftigungsentgelt) schon vorher zum Überlaufen bringen können ;-)
Gruß
w.