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Anrechnungszeit Pflichtversicherung 8/10

von Josef M.23.06.2008 | 18:11
1112 Ansichten
5 Antworten

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stimmt es, dass die Anrechnungszeit nach hinten verlängert werden kann? werden dann für die ermittlung der 8 Jahre z.B. 13 statt 10 Jahre (nur als beispiel) beurteilt? Danke den Experten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Josef M.,

Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist, dass in einem Zeitraum von 10 Jahren vor Beginn der Rente mindestens 96 Monate Pflichtbeiträge vorhanden sind. Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten sowie Zeiten des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verlängern den 10 Jahreszeitraum. Es ist also durchaus denkbar, dass somit ein Zeitraum von 13 Jahren entstehen kann.

4 Antworten

Happyam 23.06.2008 | 18:53
Hallo Josef, es ist insoweit möglich, wenn sog. Streckungstatbestände vorliegen wie z.B. Anrechnungszeiten. In jedem Fall müssen diese Zeiten rentenrechtlich anrechenbar sein. MfG Happy
Josef Mam 23.06.2008 | 19:03
Danke happy, wo kann ich dies genauer nachlesen?
Wolfgangam 23.06.2008 | 19:38
Josef Mam 24.06.2008 | 12:21
Vielen Dank, toll dass es experten hier gibt - danke nochmals
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