Hallo Josef M.,
Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist, dass in einem Zeitraum von 10 Jahren vor Beginn der Rente mindestens 96 Monate Pflichtbeiträge vorhanden sind. Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten sowie Zeiten des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verlängern den 10 Jahreszeitraum. Es ist also durchaus denkbar, dass somit ein Zeitraum von 13 Jahren entstehen kann.