Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenUm "Chris" Gedanken fortzuführen: die Rentenversicherung prüft dies durch Anfrage an die Versicherten. Dabei wird der zeitliche Aufwand für Anwesenheit an der (Hoch-)Schule, Schulweg, von der Ausbildungseinrichtung objektiv für erforderlich gehaltene häusliche Vor- und Nachbereitung genauso erhoben, wie Arbeitszeit und -Weg.
Zumindest bei der von der Ausbildungseinrichtung objektiv für erforderlich gehaltenen häuslichen Vor- und Nachbereitung herrscht seitens der Kunden Ratlosigkeit.
Sollte der Aufwand für die schulische Ausbildung überwogen haben, würde auch neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung eine Schulzeit als Anrechnungszeit berücksichtigt. Ausbildungszeiten wären dann schon in Anspruch genommen.
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