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Anrechnungszeit während Existenzgründung

von Darmstaedterheiner03.09.2009 | 18:03
1139 Ansichten
2 Antworten

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Ich möchte mit 60 Rente erhalten, habe Vertrauensschutz. Nun habe ich festgestellt, dass mir möglicherweise die nötigen 8 Jahre Rentenversicherungspflicht in den letzten 10Jahren vor Rentenbeginn nicht zusammenkommen, denn ich hatte eine Sperrzeit während Arbeitslosigkeit von knapp 3 Monaten. Allerdings hatte ich danach 9 Monate Existenzgründungszuschuss erhalten und war insgesamt 2 Jahre minus 10Tage Selbständig. Gilt die Zeit des Existenzgründungszuschusses als Anrechnungszeit? kann ich evtl. nachträglich Versicherungspflicht beantragen, obwohl ich die Selbständigkeit inzwischen wieder beendet und erneut arbeitslos bin?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Zeit, in der Sie einen Existenzgründerzuschuss erhalten haben, kann nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Eine nachträgliche Antragspflichtversicherung für die Zeit der Selbständigkeit ist ebenfalls nicht möglich. Wenn Sie den Existenzgründerzuschuss nach dem 31.07.2004 bezogen haben, waren Sie in dieser Zeit auf jedem Fall versicherungspflichtig und hätten folglich auch Pflichtbeiträge zahlen müssen. Sollten Sie die Beiträge noch nicht gezahlt haben, könnten (müssten) Sie diese noch nachzahlen. Falls der Zuschuss vor dem 01.08.2004 bezogen wurde, waren Sie eventl. wegen des geringen Einkommens versicherungsfrei. Eine Beitragszahlung wäre damit auch heute nicht möglich.

1 Antworten

Darmstaedterheineram 05.09.2009 | 11:39
Ich habe Vertrauensschutz, will mit 60 die Rente beantragen. Hatte nach lückenloser Beschäftigung wg. Aufhebungsvertrag 2003 zum 31.12.2005, Anfang 2006 zunächst fast 3 Monate Sperrfrist, dann ALG1, dann 9 Monate Existenzgründerzuschuss u. gleichzeitig Gewerbe angemeldet, dann nach nicht ganz 2 Jahren (10Tage weniger) wieder arbeitslos gemeldet u. erneut ALG1 zugesagt, in 13 Monaten 60. Was bewirkt die Sperrzeit? ist sie schädlich wegen der nötigen Frist von 8 Jahren Versicherungspflicht in den letzten 10 Jahren vor der Rente mit 60? Dank für jede Info zu diesem Thema.
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