Die Zeit, in der Sie einen Existenzgründerzuschuss erhalten haben, kann nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.
Eine nachträgliche Antragspflichtversicherung für die Zeit der Selbständigkeit ist ebenfalls nicht möglich. Wenn Sie den Existenzgründerzuschuss nach dem 31.07.2004 bezogen haben, waren Sie in dieser Zeit auf jedem Fall versicherungspflichtig und hätten folglich auch Pflichtbeiträge zahlen müssen. Sollten Sie die Beiträge noch nicht gezahlt haben, könnten (müssten) Sie diese noch nachzahlen. Falls der Zuschuss vor dem 01.08.2004 bezogen wurde, waren Sie eventl. wegen des geringen Einkommens versicherungsfrei. Eine Beitragszahlung wäre damit auch heute nicht möglich.