Hallo Herr P.,
die Zeit vom 28.03.2012 bis 30.06.2014 "fehlt" nicht in Ihrer Versicherungsbiografie. Da für diese Zeit Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden, ist sie bereits als Beitragszeit berücksichtigt. Die genannte Passage in Ihrem Bescheid bedeutet, dass diese Zeit nicht zusätzlich zur Beitragszeit auch noch als Anrechnungszeit berücksichtigt werden kann. Dass tatsächlich keine Lücke für diese Zeit besteht, können Sie Ihrem Versicherungsverlauf, der dem Bescheid beigefügt ist, entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen