Hallo D. Freitag,
Voraussetzung für die Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ist unter anderem, dass Sie bei der Agentur für Arbeit gemeldet waren. Der Nachweis von Eigenbemühungen reicht für die Anerkennung einer Anrechnungszeit somit nicht aus, lediglich für die Berücksichtigung eines Überbrückungstatbestandes.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung