Ich habe folgende durch das Arbeitsamt geförderte Ausbildungen erhalten:
1) von Nov. 1992 - März 1973,
im Versicherungsverlauf als Arbeitslosigkeit ohne Bewertung aufgeführt,
und
2) von Mai 2003 - Oktober 2003,
im Versicherungsverlauf als Arbeitslosigkeit mit Bewertung aufgeführt.
Würde bei diesen Zeiten eine Anrechnung als Ausbildungszeit eine höhere Bewertung bedeuten?
Die täglichen Schulzeiten waren über 6 Stunden.
Meine Schulzeit war von 1954 - 1964,
anschließend eine Lehrzeit.
Des weiteren habe ich im Abendstudium von 1989 - 1997 eine Fachhochschule besucht, ohne diese Zeit der BfA mitgeteilt zu haben, weil ich dachte, daß wegen meiner gleichzeitigen Vollzeit-Berufstätigkeit sowieso keine höhere Bewertung erreicht werden könnte. Trifft das zu?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus.
Mit freundlichen Grüßen