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anrechnungszeiten

von dorota10.01.2007 | 00:04
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1 Antworten

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ich habe folgende frage; ein antrag auf eu rente wurde abgelehnt, da mir in den letzten fünf jahren neun monate der pflichtbeiträge fehlen. ich war selbstständig hab beiträge in die kv gezahlt und wurde krank.habe aber kein krankengeld bezogen . wurde operiert und dann zur kur geschickt , die von der bfa bezahlt wurde. ich bekam kein krankengeld,da ich mich als selbstständige nur krankenversichert hab.das waren mehrere monate die ich krank war. später hab ich den vertrag bei der kv geändert mit krankengeldbezug im krankheitsfall . dann war ich auch drei monate krank und habe krankengeld bezogen. also war ich in den letzten 5 jahren mehr als neun monate die mir fehlen arbeitsunfähig(3 monate davon krankengeldbezug). meine frage; werden diese zeiten denn jetzt berücksichtigt als beitragsfreie zeiten oder ähnliches , ? die kv war die aok, freiwillige mitgliedschaft. können mir diese 9 monate angerechnet werden? danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Zeiten könnten als Anrechnungszeiten anerkannt werden, wenn Sie auf Grund von Krankheit arbeitsunfähig gewesen sind oder Sie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten haben. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit unterbrochen wurde (dies gilt nicht für Zeiten nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres). Eine selbständige Tätigkeit ist dann unterbrochen, wenn Sie ohne Mitarbeit des Versicherten nicht weiter ausgeübt werden kann.

Eine Unterbrechung in diesem Sinne liegt jedoch nur dann vor, wenn während der selbständigen Tätigkeit die Verpflichtung bestand, Beiträge zu zahlen und diese auch tatsächlich gezahlt worden sind. Sofern Sie als Selbständiger also keine Beiträge, bzw. freiwillige Beiträge gezahlt haben, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

Wir raten Ihnen einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen und diesen Sachverhalt durch die Deutsche Rentenversicherung prüfen zu lassen.

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