Hallo, Fred,
Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug bedeutet, dass in Sie dieser Zeit Arbeitslosengeld oder vergleichbare Leistungen erhalten haben. Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wird im Versicherungsverlauf z.B. vermerkt, wenn eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit erteilt wurde, in der kein Anspruch auf ALG I bestanden hat (z.B. im Fall nach einer selbst herbeigeführten Kündigung).
In der Frage 4 wird allerdings nur nach dem Zeitraum der Arbeitslosigkeit gefragt. Im nächsten Schritt geben Sie an, welche Leistung Sie erhalten haben. Geben Sie also einfach den Zeitraum an und fügen Sie die Nachweise bei, sofern noch vorhanden. Eine weitere Differenzierung ist nicht erforderlich. Der zuständige Sachbearbeiter, der den Antrag bearbeitet, kann im Versicherungsverlauf selbst erkennen, dass Leistungen nur in bestimmten Zeiträumen zugestanden haben, ferner dies an den Nachweisen erkennen.