Nach meiner Lehrzeit (3,5 Jahre, Abschluss in 1967), habe ich an einer Ingenieurakademie studiert und den damaligen Abschluss „Graduierter Ingenieur“ erlangt (3,5 Jahre Studium). Danach absolvierte ich ein weiteres, getrenntes Studium an einer Universität (Abschluss Diplom Ingenieur) da ich im Bereich Forschung und Entwicklung arbeiten wollte. Beide Studiengänge waren im Bereich Elektrotechnik, aber hatten völlig verschiedene Inhalte und Abschlussniveaus.
Von der Rentenversicherung wurde mir mitgeteilt, dass mein Universitätsstudium nicht als Anrechnungszeit gilt, da es „nach Abschluss der Abschlussprüfung“ stattfand (anscheinend Abschluss als Graduierter Ingenieur).
Ist das korrekt? Und was wären die gesetzlichen Grundlagen für diese Entscheidung?