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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten

von alma20.10.2015 | 19:14
1232 Ansichten
4 Antworten

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Wird die Zeit zwischen zwei verschiedenen "Pflegezeiten "eigendlich auch als "Anrechnungszeit" für die Altersrente berücksichtigt, wenn man arbeitslos war, Keine Leistungen bezogen hat und bei der Agentur für Arbeit gemeldet war ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich nehme an, dass Sie während der Pflege versicherungspflichtig waren. Damit gelten die Pflege-Beitragszeiten als Überbrüchungstatbestand. Wie bereits "Batrix" schrieb, kann die Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit anerkannt werden, wenn die Zeiten ohne größere Lücke (< 1 Kalendermonat) aufeinanderfolgen.

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3 Antworten

W*lfgangam 20.10.2015 | 19:27
Hallo Alma, grundsätzlich nein, wenn die Alo-Meldung nur in der Lücke zwischen den Pflegetätigkeiten vorgelegen hat. Reicht die Alo-Meldung noch parallel zur Pflegetätigkeit bis zur Aufgabe der letzten 'echten' Pflichtversicherung zurück, dann meine ich ja. Gruß w.
almaam 20.10.2015 | 19:41
Danke W* für Ihre schnelle Antwort! Mfg.
Batrixam 21.10.2015 | 07:11
Hallo Alma, Pflichtbeitragszeiten wegen Pflegetätigkeit sind sog. Überbrückungstatbestände. D.h., wenn zwischen der letzten Beschäftigung und der Pflegetätigkeit UND zwischen der Pflegetätigkeit und der Arbeitslosenmeldung jeweils maximal ein Kalendermonat liegt, dann kann die Zeit der Arbeitslosenmeldung als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.
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