Hallo anni1955,
soweit der Leistungsfall für eine Erwerbsminderungsrente innerhalb der nächsten 2 Jahre eintritt, können Sie auf die Meldung bei der AfA verzichten. Nach Ablauf der 2 Jahre können Sie den Versicherungsschutz für eine EM-Rente nur durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wieder herstellen. Die bloße Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug ist dann nicht ausreichend, weil die Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit dann nicht mehr gegeben sind.