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Anrechnungszeiten - Arbeitssuchend

von Ela196916.03.2007 | 11:42
2233 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe jetzt schon viel zu der Thematik gelesen, aber nur wenig verstanden, wenn ich ehrlich sein soll. Deshalb jetzt eine konkrete Frage. Welche Nachteile hätte es für mich rententechnisch(arbeitssuchend gemeldet ohne Leistungsbezug, weil der Ehemann zu viel verdient), wenn ich mich beim Arbeitsamt abmelden würde? Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Antworten. Gruß Ela

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das hängt von Ihrer gesamten Erwerbsbiographie für Ihre Rente ab; und die ist zu wenig geschildert. (Jahrgang, wann und wie lange gearbeitet usw.-)

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "KSC".

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Weil wir die Experten sind sagen wir Ihnen ja direkt, dass Sie sich an eine Rentenauskunftsstelle wenden sollen. Es gibt Fälle, da sollte man sich arbeitssuchend melden, und es gibt Fälle da sollte man sich nicht arbeitssuchend melden. Es hängt immer von der Erwerbsbiographie ab.

5 Antworten

Ela1969am 16.03.2007 | 12:03
Hallo! Danke für die schnelle Antwort. Hier einige Daten: Jahrgang: 1969 Pflichtbeitragszeiten vom 01.08.1986 - 30.09.00, unterbrochen durch 2 Monate Schwangerschaft/Mutterschutz. 01.10.00-31.12.00 Pflichtbeitragszeiten 01.10.00-31.12.00 geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung 01.01.01 - 25.09.01 Pflichtbeitragszeit 01.01.01 - 04.05.01 geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung. 26.09.01 - 30.10.01 Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug 31.10.01 - 31.12.01 Beitragsbemessungsgrundlage für Erhöhungsbeitrag bei Bezug von Arbeitslosenhilfe 27.11.01 - 31.12.01 geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung 01.01.02 - 13.05.02 Beitragsbemessungsgrundlage für Erhöhungsbeitrag bei Bezug von Arbeitslosenhilfe 14.05.02 - 23.03.03 Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung 03.04.03 - 21.12.03 Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung 22.12.03 - 31.12.03 Beitragsbemessungsgrundlage für Erhöhungsbeitrag bei Bezug von Arbeitslosenhilfe 01.01.05 bis jetzt Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug Ich hoffe, dass diese Daten weiterhelfen. Gruß Ela
KSCam 16.03.2007 | 17:53
bei Ihnen würde ich ein Beratungsgespräch bei der nächsten Rentenberatungsstelle (siehe Beratungsstellensuche) empfehlen. Da kann man alle mit diesem Problem zusammenhängenden Fragen besprechen. Das ist nach meiner Erfahrung effektiver als der Versuch die Problematik hier umfassend zu schildern. Für eine kurze online Antwort ist dieser Sachverhalt zu komplex.
Ela1969am 19.03.2007 | 09:32
Mensch Leute, das kann doch nicht sooooo schwer sein. Ich dachte, Ihr seid die Experten? Ich möchte doch nur wissen, ob ich wegen der Rente weiter beim AA gemeldet bleiben muss. Bitte, bitte, sagt mir das doch! Ich weiß, Ihr könnt das!!! :-)))))))) LG Ela
KSCam 19.03.2007 | 09:45
schaden kann es nichts, wenn Sie sich nahtlos weitermelden. Also melden Sie sich weiter! (Ob es jedoch rentenrechtlich was nützt, ist die große Frage.)
Ela1969am 19.03.2007 | 10:04
Ok, danke!
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