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Anrechnungszeiten Ausbildung Kontenklärung

von Cruiser07.01.2009 | 13:18
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bei meiner Rentenauskunft wurden 16 Monate Fachschul-Ausbildung nicht mit Pflichtbeiträgen versehen. Grund hierfür sei, dass nur drei Jahre an Ausbildungszeiten berücksichtigt werden. Diese Zeit sei für meine 3-jährige Lehrzeit bereits verbraucht worden. Muß ich dies so hinnehmen? Danke im Voraus für Iher Antworten.

4 Antworten

Cloudeam 07.01.2009 | 13:28
Die Zeiten das man bis zum 67 ten Lj. zur Schule und dann in Rente gehen kann sind vorbei. Jetzt muß man auch mal etwas Arbeiten. Zeit wird es ja !
Cruiseram 07.01.2009 | 14:10
@Cloude Sehr "qualifizierte" Antwort. Und das einem Bald-Rentner der dann neben Ausbildungszeiten 46 Jahre Berufstätigkeit hinter sich hat.
kratzbürsteam 07.01.2009 | 14:40
Meine, dass die Fachschulzeit primär mit Entgeltpunkten für max. 36 Kalendermonate bewertet wird, ein eventueller Rest wird dann für die "echte" Lehrzeit verwendet. Nicht umgekehrt!
PISAam 12.01.2009 | 10:06
Die Begrenzung dieser Zeiten ist meiner Meinung nach völlig zurecht. Warum entschädigt der Rentenversicherungsträger Zeiten ( Schulzeiten ) in denen nie ein Cent an Beiträgen erfolgt ist. Daher ist die Begrenzung völlig zurecht. Unsere sog. ewigen Stundenten mit noch einem Studium und noch einer Fachschule und noch einer Umschulung sehen das natürlich anders :-)))
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