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Anrechnungszeiten bei Arbeitslosigkeit

von Robert14.03.2007 | 13:52
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 57 Jahre alt und habe 28 Jahre gearbeitet. Nach 2 Jahren Arbeitslosigkeit habe ich noch immer keine Arbeit gefunden. Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist nun erschöpft und ich habe kein Arbeitslosengeld II beantragt, da ich zuerst meine Lebensversicherung kündigen muss. Zählt diese Zeit, in der ich nicht beim Arbeitsamt gemeldet bin zu den Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit für die Rente? Und wann kann ich frühestens wegen Arbeitslosigkeit in Rente gehen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

6
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Damit es eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit wird, bedarf es der Meldung bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit (auch ohne Leistungsbezug).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie sich bis zum 60. LJ bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos/arbeitssuchend melden, können Sie mit 60 und 18% Kürzung Ihre Rente beantragen. Die Voraussetzungen:

Mindestens 15 Jahre Pflichtbeiträge haben, in den letzten 10 Jahre mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt wurden und ab dem 58,5 LJ. bei einer deutschen Agentur für Arbeit gemeldet sein, unterstelle ich einfach. Sie sollten bei Ihrem RV-Träger eine Rentenauskunft anfordern.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

In dieser Website unter Lexikon - Altersrente wg. Alo oder direkt: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Sorry! Sie haben natürlich recht (die vielen Tabellen). Für ab 01.01.1950 - Geborene ist das früheste bei dieser Rente das 63. LJ.

Moderation · 5Ihre Vorsorge

Bei RTBE genau mit 63 : 7,2%. Wieso plus x ? Diese RT wird nicht angehoben auf 67!!!

Moderation · 6Ihre Vorsorge

Sofern Sie nicht schwerbehindert sind, wird die früheste Möglichkeit für Sie die Altersrente für langjährig Versicherte sein. Dies können Sie mit Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten, jedoch mit Abschlägen bezogen auf die Regelaltersgrenze.

9 Antworten

Robertam 14.03.2007 | 15:01
Wann kann ich frühestens wegen Arbeitslosigkeit in Rente gehen?
Frageram 15.03.2007 | 10:01
Ist diese Aussage so richtig? Wo findet man Näheres zum Thema: Rente mit 60 wg. AL und 18% Abschlag?
Frageram 15.03.2007 | 10:22
Dort steht: "Seit 1. Januar 2006 kann diese Altersrente nicht mehr ab 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Das Mindestalter wird bis Ende 2008 in Monatsstufen auf 63 angehoben." Hat Robert eine spezielle Voraussetzung erfüllt?
Frageram 15.03.2007 | 10:50
Wie hoch wird dann der Abschlag sein? 7,2% + x?
Frageram 15.03.2007 | 11:04
Also x=0! ;-) Nochmals Danke für die schnellen Antworten und alles Gute für Robert.
Hansam 06.04.2007 | 13:22
Ich bin 52 Jahre alt und möchte mit 58 aufhören zu arbeiten. Ab wann bekomme rich Rente? Bis 58 werde ich 41 Jahre gearbeitet haben.
Gilaam 15.06.2007 | 15:58
Bin 58 Jahre.Arbeitslos.Habe gestern von der Agentur f.Arbeit Info bekommen dass eine jährliche Meldung genügt für die Rentenkasse. Im Gegenzug muß ich bereit sein zum frühestmögl. Zeitpunkt eine abschlagsfreie Altersrente in Anspruch zu nehmen. Das wäre mit 65 bei mir. Ich kann jedoch mit Abschlag bereits mit 60 in Rente gehen. Laut Rentenauskunft.Hat es Nachteile für mich wenn ich die Erleichterung nach§ 252 Abs. 8 SGB VI nicht in Anspruch nehme und nicht unterschreibe? Wer weiß es? Gruß Gila
Paternosteram 14.10.2007 | 17:51
Bin derzeit arbeitslos ohne Leistungsbezug, am 16.01.1950 geboren,Vertrauensschutz wg. Vereinbarung vor dem 01.01.2004 von der RV bestätigt. Alle sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für Rente mit 60 sind erfüllt, bis auf die 8 von 10-Jahresregelung. ALG-I-Leistung endete am 30.08.2007 (90 Monate erfüllt). Vom 01.09.2007 bis 31.12.2007 weitere 4 Monate erfüllt, es fehlen noch 2 Monate bis 96 Monate (8 Jahre). Frage: Bei weiterer Arbeitslosmeldung und weiterer Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug (!) ab dem 01.01.2008: Verlängert sich der 10-Jahreszeitraum in meinem Fall (da nach dem 02.01.1950 geboren) nach vorne (= in die Vergangenheit), sodaß ich mit 60 in Rente gehen kann? Diese Frage betrifft sehr viele Arbeitslose meines Jahrgangs, bis jetzt konnte mir niemand hierauf eine sichere Auslegung der gesetzlichen Regelung geben. Vielen Dank.
Paternosteram 09.11.2007 | 15:51
Zwischenzeitlich hat die Deutsche Rentenversicherung auf mein eindringliches Schreiben und Telefonat hin die Sache personenbezogen geprüft und doch noch beantwortet. Einen Tag später war ich nochmals zur persönlichen Beratung zur RV an meinem Wohnort. Das Ergebnis ist, daß die Klausel mit dem Geburtsdatum vor dem 01.01.1950 nicht relevant ist und keine Anwendung findet, statt Pflichtbeiträge werden vom Arbeitsamt Anrechnungszeiten gemeldet, die den Zeitraum von 10 nach vorne(Vergangenheit) verlängern. Maßgeblich ist hierbei dann, daß ich ohne Unterbrechung (!) arbeitslos gemeldet bin, bis diese 8 Jahre voll sind. Ich darf mich also nicht abmelden, um z.B. die 2 Monate nächstes Jahr im Juni und Juli zu belegen. Um ganz, ganz sicher zu gehen, habe ich einen Minijob angenommen (unter der Bedingung "Verzicht auf Versicherungsfreiheit") und kann somit "aus eigener Kraft" die 8 aus 10-Regel erfüllen.
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