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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten bei Bezug von UHG während Fachschulausbildung

von Karli11.03.2013 | 17:10
9248 Ansichten
9 Antworten

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Trifft es zu, dass wenn während eines Fachschulbesuches Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt gewährt wurde (vom Arbeitsamt wurden keine Rentenbeiträge abgeführt) , diese Zeiten zwar a.) als "Fachschule und Arbeitslos" im Rentenkonto vermerkt sein sollten? b.) jedoch als Zeiten der Arbeitslosigkeit mit 80 % vom Durchschnittswert der Gesamtleistungsbewertung bei der Rentenberechnung bewertet wird? c.) in der Regel der unter b.) gennante Wert höher als die Bewertung für nur Fachschulzeiten (0,0625 EP/Mon.) liegt? d.) Bei einm Durchschnittlswert der Gesamtleistungsbewertung von größer 0,10 EP/Mon. die Bewertung als Zeiten der Arbeitslosigkeit vorteilhafter für den Versicherten ist?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karli,

zu a: Ja.

zu b: Ja.

zu c: Das ist natürlich abhängig von der invididuell zu ermittelnden Gesamtliestungsbewertung.

zu d: Ja.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Soweit die Zeit der Arbeitslosigkeit tatsächlich als Anrechnungszeit zu berücksichtigen ist, wird die Zeit nicht ungünstiger bewertet.

Unter c) fragten Sie, ob 80 % des Gesamtleistungswertes unter 0,0625 EP/Mo liegen können (wurde jedenfalls so verstanden). Dies ist natürlich möglich, wenn Ihr Gesamtleistungswert entsprechend niedrig ist. Hierzu ist allerdings anzumerken, dass die zu bewertenden Fachschulzeiten mit 75 % des Gesamtleistungswertes /MAXIMAL bis 0,0625 EP/Mo. bewertet werden. Sie werden damit immer schlechter bewertet als Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug.

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7 Antworten

Karliam 13.03.2013 | 15:33
Vielen Dank an den Experten für die schnelle und präzise Antwort. Nochmals zu Punkt c.): Mir erschließt sich noch nicht, wie und wann sich bei Fachschulbesuch die Berücksichtigung von Anrechnungszeiten aus Arbeitslosikeit (anstatt Fachschule) negativ auf die Rentenhöhe auswirken können.
Rechneram 14.03.2013 | 13:23
Hallo Karli, es werden insgesamt nicht mehr als 36 Monate für Fachschul- und Lehrzeiten berücksichtigt, wobei die Fachschulzeiten bevorzugt bewertet werden. Ein Beispiel: Sie haben eine 3jährige Lehre gemacht. Für die Lehrzeit wird bei der Rentenberechnung eine Vergleichsberechnung gemacht, so dass diese Zeit mindestens wie eine Fachschulzeit bewertet wird und sie entsprechende Zuschläge auf ihre vermutlich geringen Beiträge erhalten. Wenn später z.B. eine zweijährige Umschulung dazukommt, würde bei der Rentenberechnung zunächst die zweijährige Umschulung als Fachschule berücksichtigt - was Ihnen aber, wie oben bereits erklärt, keinen Vorteil bringt. Von der Lehre kann dann dann - wegen der Begrenzung auf insgesamt 36 Monate - nur noch ein Jahr aufgewertet werden. Somit kann es passieren, dass sich der Rentenanspruch insgesamt verringert.
Jonnyam 15.03.2013 | 14:50
Und um diese Minderung zu vermeiden kann man lt. BSG-Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 79/09 R auf die Fachschulzeit mit dem UHG-bezug verzichten!
karliam 15.03.2013 | 16:04
Hallo Rechner, hallo Jonny, ich kann Euere Kommentare nicht ganz nach-vollziehen. z.Z. bekomme ich 24 Monate Fachschule mit je 0,0625 EP/Mon. bewertet und von meiner 42 monatigen Lehrzeit (vom 14 Lebensjahr bis zum 17,5 Lj) nochmals 12 Monate. Somit erhalte ich insgesamt 36 Monate für Fachschule und Lehrjahre mit jeweils 0,0625/Mon.. Das ergibt zusammen also insgesamt 2,232 EP . Wenn jedoch die Zeit der Fachschule als Arbeitslosigkeit mit 80 % vom Durchschnittswert der Gesamtleistungs-bewertung und somit in meinem Fall 80% von 0,12 EP bewertet würde, so würde ich für die 24 Monate Fachschulzeit nach meiner Auffassung 0,096 x 24 Monate = 2,304 EP zuzüglich 12 Mon. Lehrzeit x 0,0625 EP =0,75 EP und somit also insgesamt 3,054 EP anstatt 2,112 EP erhalten. Habe ich in meiner Rechnung einen Denkfehler ?? Oder wieso sollte sich dann nach Euerer Auffassung die Rente verringern ?
Jonnyam 15.03.2013 | 17:06
Hallo Karli, von wann bis wann liegt denn die Anrechnungszeit wegen Unterhaltsgeldbezug und die parallele Fachschulausbildung vor. Und warum wird denn diese Zeit nicht als "höherwertige" Anrechnungszeit wegen Unterhaltsgeldbezug bewertet?
Karliam 15.03.2013 | 17:17
Hallo Jonny, der Fachschulzeitraum ging von 1973 bis 1975 . Ich bin ja gerade am abklären der Sachlage, da bei mir im Rentenkonto trotz Unterhaltsgeldbezug nur "Fachschulausbildung" vermerkt ist und auch als solche nur bewertet wurde.
Jonnyam 15.03.2013 | 17:30
Na, dann ist doch alles klar! Anrechnungszeit wegen Unterhaltsgeld anerkennen lassen und das wird dann schon die Rente steigern, weil die 80 % des individuellen Gesamtleistungswertes halt höher sind als die für die Fachschule begrenzten 0,0625 EP. Allerdings ändert sich nichts an der Bewertung der Berufsausbildungszeiten. Siehe auch BSG-Urteil vom 12.12.2011 (B 13 R 3/10 R), in dem aber die Arbeitslosigkeit schon anerkannt war.
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