Anrechnungszeiten bei EM-Rente

von
harty

Hallo,

ich bekomme derzeit eine EM-Rente auf Zeit.
Ich habe Abi gemacht, studiert, war dann kurz arbeitslos ohne Leistungsbezug und habe danach eine Weiterbildung von der Arbeitsagentur bezahlt bekommen. Für den Unterhalt musste ich in der Zeit selber sorgen, da ich vorher kein ALO-Geld bekommen hatte.
Jetzt ist es so, dass die Zeiten der Weiterbildung nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden, da nach Aussage der RV die 96 Monate Ausbildungszeit, die anerkannt werden, voll sind. Aus meiner Sicht handelt es sich aber nicht um eine Aus- sondern um eine Fortbildung. Mein Studium hat so lange gedauert, weil es ein Jahr Praktikum ohne Bezahlung beinhaltet hat. Plötzlich entsteht eine Lücke in meinem Versicherungsverlauf, obwohl ich beruflich immer etwas gemacht habe.

Ist dies rechtens oder müssen Fortbildungen von der Arbeitsagentur anders betrachtet werden als eine Ausbildungß Oder könnte die Zeit auch als ALO-Zeit gewertet werden, so dass dann keine Lücke entsteht?

Wie wirkt sich die Lücke in der Höhe der Rente aus?

Vielen Dank für eine Meinung von Ihnen.

Freundliche Grüße

von
Schade

M.E. viel Lärm um nichts:

Anrechnungszeiten wegen Schule oder Studium sind erstens auf 96 Monate begrenzt und werden zweitens nicht bewertet.

Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne ALG Bezug werden auch nicht bewertet.

Möglicherweise sorgen Sie sich um die theoretische Anrechenbarkeit von Zeiten, die sich aber nicht auf die Rentenhöhe auswirken....

Experten-Antwort

Liegen Fortbildungs-Zeiten vor, die als „Schul“-Anrechnungszeiten neben Arbeitslosigkeits-Anrechnungszeiten zurückgelegt und anzuerkennen sind, ist die jeweils günstigste Anrechnungszeit zu berücksichtigen. Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen bzw. Angaben bezüglich Ihrer „Fortbildungszeiten“ und Ihren zeitgleichen Arbeitslosigkeitszeiten mit der Bitte um Überprüfung nochmals an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

von
harty

Vielen Dank für die Antworten.

Ich muss aber noch einmal nachfragen: wenn die Fortbildungszeiten als Schulzeiten angerechnet werden, habe ich die Höchstanrechnungszeit von 96 Monaten überschritten und es wird gar nichts angerechnet, oder? Wenn die Zeit als Alo-Zeit gesehen wird, wirkt sich das nicht auf die Rentenhöhe aus?

Wird dieses eine Jahr zumindest auf die Wartezeit angerechnet?

von
Onkel Fax

Wer weiß, was in 20 oder 30 Jahren mit der Rente ist?

Vielleicht gibts die dann gar nicht mehr und es gibt nur Grundsicherung für ganz Bedürftige?

Wenn die Entwicklung so wie bisher weitergeht, gibts es sowas wie Anrechnungszeiten gar nicht mehr.

Experten-Antwort

Sofern die Zeit Ihrer Fortbildung durch die Agentur für Arbeit als berücksichtigungsfähige „Arbeitslosigkeits-Anrechnungszeit“ anerkannt werden kann und anrechenbar ist, kann sich diese auch auf die Rentenhöhe auswirken.
Als anrechenbare Anrechnungszeit wird diese bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt. Für die Erfüllung anderer Wartezeiten sind Anrechnungszeiten nicht zu berücksichtigen.
Wir empfehlen Ihnen eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufzusuchen und gegebenenfalls einen Antrag auf Überprüfung zu stellen.
Als Anrechnungszeit wegen Ausbildung wäre Ihre Zeit der Fortbildung, weil die Höchstgrenze überschritten wird, dann auch nicht zu berücksichtigen.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?