Hallo,
ich bekomme derzeit eine EM-Rente auf Zeit.
Ich habe Abi gemacht, studiert, war dann kurz arbeitslos ohne Leistungsbezug und habe danach eine Weiterbildung von der Arbeitsagentur bezahlt bekommen. Für den Unterhalt musste ich in der Zeit selber sorgen, da ich vorher kein ALO-Geld bekommen hatte.
Jetzt ist es so, dass die Zeiten der Weiterbildung nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden, da nach Aussage der RV die 96 Monate Ausbildungszeit, die anerkannt werden, voll sind. Aus meiner Sicht handelt es sich aber nicht um eine Aus- sondern um eine Fortbildung. Mein Studium hat so lange gedauert, weil es ein Jahr Praktikum ohne Bezahlung beinhaltet hat. Plötzlich entsteht eine Lücke in meinem Versicherungsverlauf, obwohl ich beruflich immer etwas gemacht habe.
Ist dies rechtens oder müssen Fortbildungen von der Arbeitsagentur anders betrachtet werden als eine Ausbildungß Oder könnte die Zeit auch als ALO-Zeit gewertet werden, so dass dann keine Lücke entsteht?
Wie wirkt sich die Lücke in der Höhe der Rente aus?
Vielen Dank für eine Meinung von Ihnen.
Freundliche Grüße