Ich habe ich mich beim Arbeitsamt längere Zei nicht beim Arbeitsamt gemeldet.
Nun habe ich Erwerbsminderungsrente beantragt und habe Angst, dass ich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bald nicht mehr erfülle. Sollte ich mich beim Arbeitsamt melden oder nützt das nichts weil eine versicherungspflichtige Tätigkeit nicht mehr unterbrochen ist?
Grds. sollte die Lücke im Versicherungsverlauf nicht länger als 6 Monate sein.
Um den Sachverhalt abzuklären würde ich Ihnen eine Beratung bei einer Beratungsstelle der DRV empfehlen.
Hallo Erna,
die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn
a) volle ode teilweise EM vorliegt
b) in den letzten 5 Jahren mind. 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten belegt sind
und
c) die allgemeine Wartezeit erfüllt ist.
Der Knackpunkt könnte bei Ihnen die sogenannten 3 in 5 sein, da die Zeiten der Arbeitslosigkeit, die jetzt ohne Leistungsbezug ohne unmittelbare Unterbrechung einer berufl. Tätigkeit nicht in der RV angerechtnet werden können.
Um dies zu Klären sollten Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft schicken lassen und / oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV aufsuchen.