Guten Tag,
da es in Bezug auf die Erwerbsminderungsrente in einer Diskussion zu unterschiedlichen Aussagen kam, möchte ich auf diesem Wege einmal die Experten fragen, welche Zeiten tatsächlich in die anrechenbaren Pflichtbeitragszeiten fallen (die Grundvoraussetzung der fünfjährigen allgemeinen Wartezeit vorausgesetzt).
- Die Zeiten, in denen man versicherungspflichtig als Arbeitnehmer beschäftigt war, sicher eindeutig ja.
- Die Zeiten, in denen man als Selbstständiger nicht in die Rentenkasse eingezahlt hat, eindeutig nein.
Aber wie steht es jetzt mit Zeiten längerer Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG I oder dem Bezug von Krankengeld? Meines Wissens werden in dieser Zeit ebenfalls von der Arbeitsagentur bzw. der Krankenkasse die Pflichtbeiträge in die Rentenkasse gezahlt, aber zählen diese Zeiten dann auch als anrechenbare Zeiten?
Schon mal herzlichen dank für ihre Antwort!