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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten für 35 Jahre Wartezeit werden auf einmal gestrichen.

von Daniel Schmitt21.08.2014 | 00:16
1545 Ansichten
4 Antworten

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vor kurzem bekam ich eine Rentenauskunft, aus der hervorgeht, daß sich bei der Wartezeit von 35 Jahren: „H Altersrente für längjährige Versicherte“ die fehlenden Monate bei mir von 5 auf 14 erhöht haben, und das innerhalb eines Jahres. Der Grund ist vermutlich die Streichung von Arbeislosigkeit ohne Bezug. Nun habe ich in der Broschüre der deutschen Rentenversicherung unter dem Punkt "Arbeitslosigkeit" folgendes gelesen: "Wenn Sie arbeitslos gewesen sind, kann auch diese Zeit als Anrechnungszeit anerkannt werden." Die Betonung liegt dann wohl auf "kann". Allem Anschein nach, wird einem da jahrelang vom Rentenberater vorgegaukelt, daß Arbeitslosigkeit an den Rentenversicherungsträger gemeldet und auch angerechnet wird. Weitergeleitet wurde dies auch vom Arbeitsamt. Jetzt aber nach 3 Jahren wird diese Zeit möglicherweiser wieder rückgängig gemacht und gestrichen. Das wäre ja an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten, was sich die RV bzw. der Staat mit dem Wort "kann" da herausnimmt. Und was wäre gewesen, wenn ich nun die Rente mit 63 schon beantragt hätte ? Für was bekommt man dann eine Renteninformation, und werden somit alle Renteninformationen der vergangenen Jahre zur Lachnummer erklärt ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate, die mit rentenrechtlichen Zeiten i. S. des § 54 SGB VI belegt sind, angerechnet. Hierunter fallen Beitrgszeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten. Neben den eigenen Zeiten zählen hierzu auch Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

2. Aus welchen Gründen bei Ihnen in den Rentenauskünften unterschiedliche Wartezeitmonate ermittelt worden sind kann nur beurteilt werden, wenn beide Auskünfte miteinander verglichen werden.

Damit diese Differenz geklärt werden kann, sollten Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden.

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3 Antworten

Kai-Uweam 21.08.2014 | 07:41
"..der Grund ist vermutlich.." und dann gleich so eine Meckerarie vom Band lassen passt echt gut ins Bild.. Fordern Sie sich doch einfach mal einen neuen Versicherungsverlauf an, vergleichen diesen mit dem letzten und dann wissen Sie, was fehlt. Und wenn Sie dann in der Sachbearbeitung mal anrufen und fragen, wie das zustande kommt, ist Ihr Anliegen womöglich innerhalb weniger Augenblicke geklärt. Woran das im Einzelnen liegen kann, dass Ihre Wartezeit so desaströs gestrichen wurde, kann Ihnen hier wohl keiner beantworten.. MfG
H. Schweinertam 21.08.2014 | 08:37
Ja, die Mütterrente muß halt irgendwo gegenfinanziert werden. Und da ist denen jedes Mittel recht. Da kommen solche kann-Formulieren gerade recht. Da sieht man wie solche Typen wie Merkel und Nahles wirklich sind.
Daniel Schmittam 21.08.2014 | 12:47
"Woran das im Einzelnen liegen kann, dass Ihre Wartezeit so desaströs gestrichen wurde, kann Ihnen hier wohl keiner beantworten.." Stimmt nicht, es gibt doch einige sinnvolle Antworten, siehe unten: "Experten Antwort"
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