Hallo,
ich habe in einem anderen Beitrag folgendes gelesen:
"Es ist so, dass Zeiten der Arbeitssuchendmeldung (im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld) als Anrechnungszeiten angerechnet werden, solange seit Ende der letzten Beschäftigung keine Unterbrechung der Arbeitssuchendmeldung vorliegt (Unterbrechungen von weniger als einem Kalendermonat sind unschädlich)."
Mein Fall: Ich hatte früher ca. zwei Jahre gearbeitet und freiwillig die Firma verlassen. Etwas ein Jahr nach der Kündigung fing bei mir die Erziehungszeit an. Ende Januar dieses Jahres war meine dreijährige Erziehungszeit vorbei und Mitte Mai habe ich mich erst arbeitsuchend gemeldet. Also ich war zuvor nie arbeitslos gemeldet und es sind Lücken in meinem Lebenslauf.
Meine Frage: Werden die Zeiten meiner jetzigen Arbeitssuchendmeldung überhaupt als Anrechnungszeiten für die Rente angerechnet?
Danke