Hallo Sarah,
grundsätzlich ist für die Berücksichtigung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit erforderlich, dass eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit unterbrochen wurde - was in Ihrem Fall offensichtlich nicht erfüllt ist. Liegt die Zeit der Arbeitslosigkeit allerdings zwischen dem 17. und dem 25. Lebensjahr, ist eine Anrechnungszeit auch ohne die Unterbrechung möglich.
Im Zweifel sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden und dort die konkrete Fallgestaltung abklären lassen.