Anrechnungszeiten für Rente

von
Sarah

Hallo,

ich habe in einem anderen Beitrag folgendes gelesen:

"Es ist so, dass Zeiten der Arbeitssuchendmeldung (im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld) als Anrechnungszeiten angerechnet werden, solange seit Ende der letzten Beschäftigung keine Unterbrechung der Arbeitssuchendmeldung vorliegt (Unterbrechungen von weniger als einem Kalendermonat sind unschädlich)."

Mein Fall: Ich hatte früher ca. zwei Jahre gearbeitet und freiwillig die Firma verlassen. Etwas ein Jahr nach der Kündigung fing bei mir die Erziehungszeit an. Ende Januar dieses Jahres war meine dreijährige Erziehungszeit vorbei und Mitte Mai habe ich mich erst arbeitsuchend gemeldet. Also ich war zuvor nie arbeitslos gemeldet und es sind Lücken in meinem Lebenslauf.

Meine Frage: Werden die Zeiten meiner jetzigen Arbeitssuchendmeldung überhaupt als Anrechnungszeiten für die Rente angerechnet?

Danke

von
gabriela

hallo,ich bin 1952 geboren und möchte nach 35 versicherungsjahren mit 63 mit 9% abschlägen in vorzeitige rente gehen.nun habe ich seit der einführung von harz4 einige monate die meldungen beim arbeitsamt:arbeitlosigkeit ohne leistungsbezug.
werden die monate ohne Leistungsbezug zu der anwartschaft für die 35 jahre mitgezählt oder nicht?

von
Ich

Hallo Gabriela,

stellen Sie Ihre Frage doch bitte in einem gesonderten Thema :-)

von
Ricky

Ja - zählen zu den 35 Jahren mit dazu.

Experten-Antwort

Hallo Sarah,

grundsätzlich ist für die Berücksichtigung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit erforderlich, dass eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit unterbrochen wurde - was in Ihrem Fall offensichtlich nicht erfüllt ist. Liegt die Zeit der Arbeitslosigkeit allerdings zwischen dem 17. und dem 25. Lebensjahr, ist eine Anrechnungszeit auch ohne die Unterbrechung möglich.

Im Zweifel sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden und dort die konkrete Fallgestaltung abklären lassen.

Experten-Antwort

Hallo gabriela,

ja, soweit diese Zeiten als Anrechnungszeiten im Versicherungsverlauf enthalten sind, zählen sie auch mit zur Wartezeit von 35 Jahren.

von
icke

Hallo Sarah,

erziehen Sie ihr Kind weiterhin? Es gibt nämlich die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Diese sind für die Wartezeit genauso gut, nein sogar eventuell später besser, als die Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit. Man darf während dieser Zeit nur nicht mehr als geringsfügig selbsständig sein und keine Beiträge zahlen.
Gruß
Icke

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