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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten im Beitrittsgebiet

von Sabri23.09.2011 | 11:55
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es betrifft Krankheitstage in den 1970er Jahren in der ehem. DDR. Im grünen SV Buch stehen auf S.63 unter "Sonstiges" jährlich die Tage krank, dahinter ist auch ein Firmenstempel. Unter Heilbehandlung, ein paar Seiten zuvor, sind die einzelnen Krankheiten, die jedoch einzeln betrachtet, keinen vollen Kalendermonat darstellen, eingetragen. Die als Summe jedoch auf S. 63 eingetragenen Tage ergäben manches Jahr nach der Umrechnung einen vollen Kalendermonat. Ist dann also auch ein Monat als beitragsfrei bei der Rente zu bewerten, auch wenn er tatsächlich nicht sondern nur rechnerisch existiert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Regelung des § 252a Abs.2 SGB VI findet Anwendung, wenn im SV-Ausweis in der davor vorgesehenen Spalte für die Zeit vor dem 01.07.1990 Arbeitstage pauschal eingetragen sind. Der Umfang der sich aus den Arbeitsausfalltagen ergebenden Anrechnungszeit ist zu ermitteln, indem die Anzahl der eingetragenen Arbeitsausfalltage mit der Zahl 7 multipliziert und dann durch die Zahl 5 dividiert wird. Das Ergebnis ist immer auf volle Tage aufzurunden. Der so ermittelte zeitliche Umfang der Arbeitsausfalltage, der als Anrechnungszeit i. S. des § 252a SGB VI in Betracht kommt, ist immer dem Ende der für das jeweilige Kalenderjahr bescheinigten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit lückenlos zuzuordnen.

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1 Antworten

-_-am 23.09.2011 | 14:33
Sind Arbeitsausfalltage nicht im vorderen, sondern im hinteren Teil des Sozialversicherungsausweises eingetragen und ausdrücklich als Arbeitsausfalltage (z. B. ATA, AAT o. ä.) gekennzeichnet, sind diese als Anrechnungszeit i. S. v. § 252a Abs. 2 SGB 6 zu berücksichtigen, wenn es sich um eine Originaleintragung mit Firmenstempel (oder im Einzelfall mit Stempel der SV oder des FDGB) handelt. Einzelheiten über die Anrechnung der Arbeitsausfalltage im Beitrittsgebiet hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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