Hallo,
nochmal ich.
V0410, Frage 2.1: Waren sie arbeitsunfähig wegen Krankheit?
Ist damit jeder Tag krank gemeint, oder nur, wenn die 6 Wochen LFZ des Arbeitgebers ausgelaufen sind und man Krankengeld bekommt?
Danke.
Hallo,
nochmal ich.
V0410, Frage 2.1: Waren sie arbeitsunfähig wegen Krankheit?
Ist damit jeder Tag krank gemeint, oder nur, wenn die 6 Wochen LFZ des Arbeitgebers ausgelaufen sind und man Krankengeld bekommt?
Danke.
BITTE gehen Sie damit in eine Auskunfts- und Beratungssstelle der DRV.
Warum, wenn sich schon einer die Mühe macht!?
Dafür ist doch das Forum auch da.
Und bei der A&B-Stelle kriegt er vermutlich erst in 6 Wochen einen Termin.
Es wird ja auch täglich auf's neue die Frage beantwortet: "Wie viel darf ich bei teilweiser EWM arbeiten?" Obwohl das ja schon gefühlt 1000 Mal beantwortet wurde.
Es wird auch kein Bearbeiter in der Sachbearbeitung aufgehalten. Also ich finds gut, dass er hier frägt.
Und nun zur Antwort:
Nein es sind nicht alle einzelnen Tage gemeint die Sie Krank waren. Nur Zeiten in denen Sie länger als 4 Wochen krank waren, könnten relevant sein.
Noch Fragen Fred S.? Dann her damit! ;-)
Es müssten Lohnersatzleistungen gefragt sein. Hier sind die Erklärungen zu Ihrem Fragebogen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0411.pdf?__blob=publicationFile&v=9
Das müsste Ihnen weiterhelfen.
Hallo Fred S.,
der V0410 kommt ja als Folgeergebnis _fehlender_ Anrechnungszeiten aus dem V0100 (Frage 5.1) - was im Rentenkonto schon drin ist, muss im V0410 nicht aufgelistet werden.
Und ja, sollten Tage fehlen, sind diese ggf. auch einzeln aufzuführen.
Gruß
w.
Helfen Sie uns, ihre-vorsorge.de für Sie zu verbessern!
An Umfrage teilnehmen