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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten Schul+Hochschulausbildung

von Stefan8429.12.2011 | 11:43
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3 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage zur Anrechnung von Schul- und Hochschulausbildung. Diese kann ja mit bis zu sieben Jahre berücksichtigt werden. Was passiert nun, wenn man insgesamt z.B. 8 Jahre in Schulausbildung war, währenddessen jedoch immer mal wieder ein paar Monate durch Werkstudentenjobs bereits Rentenzeiten hat? Beziehen sich diese 7 Jahre auf die tatsächliche Dauer der Ausbildung, oder auf die Monate, die angerechnet werden? Also würden in meinem Fall auch die Zeiten nach erreichen der sieben (Zeit-)Jahre angerechnet, wenn in den sieben Jahren davor, beispielsweise schon 2 Jahre durch Beitragszeiten erfüllt sind? Gibt es die Anrechnung von Hochschulzeiten auch, wenn das Studium abgebrochen wurde? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefan 84,

Schulische Ausbildungszeiten werden nach aktueller Gesetzeslage nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren angerechnet. Eine eventuell zeitgleiche Anrechnung einer Beschäftigung verlängert den Zeitraum nicht. Die schulischen Ausbildungszeiten werden parallel neben einer Beschäftigung anerkannt. Ein positiver Abschluß der schulischen Ausbildungszeiten ist nicht erforderlich.

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2 Antworten

OOOam 29.12.2011 | 12:20
Nach der derzeit gültigen Rechtslage können maximal 8 Jahre Schul-/Studienzeiten als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Nur Zeiten nach dem vollendeten 17. Lebenjahr werden angerechnet. Es ist nicht erforderlich, dass die Schule/das Studium abgeschlossen wurde.
Feliam 29.12.2011 | 12:53
Die Zählung der 8 Jahre beginnt mit dem 17. Geburtstag und bezieht alle Schul- und Studienzeiten und ggf. Ferienzeiten bis zu 4 Monaten mit ein, unabhängig davon, ob zeitgleich Beiträge gezahlt worden sind. Ausnahme nur, wenn die Schulzeit während der Beitragszeit tatsächlich keine Anrechnungszeit ist (z.B. ein Semester beurlaubt und in der Zeit voll gearbeitet).
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