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Anrechnungszeiten zur Rente aus Minijobs im Ausland

von Harald Heger26.10.2010 | 17:40
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine ungarische Ehefrau war in Deutschland insgesamt 82 Monate in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Sie möchte nun in Ungarn die vorzeitige Alters-rente beantragen. Können Sie mir mitteilen wie diese Minijobzeiten in Ungarn bewertet werden? Gibt es hierfür eine Berechnungs-formel?

2 Antworten

KSCam 26.10.2010 | 18:27
Wenn ich ungarischer Bürger wäre und wissen will, wie sich die Rente in Ungarn berechnet, würde ich einen Brief auf ungarisch an die RV in Ungarn schicken oder auf die Homepage der ungarischen RV gehen. Wie kommen Sie auf die Idee, dass ein Mitarbeiter der DRV die Berechnungsvorschriften der ungarischen RV kennen könnte? Bei der DRV können Sie allenfalls prüfen lassen, ob ein deutscher Anspruch aus den Pauschalbeiträgen des Minijobs besteht, wenn die ungarischen Versicherungszeiten im Rahmen der EU Bestimmungen als Zeit mitrechnen. Dazu können Sie der DRV den ungarischen Versicherungsverlauf zuschicken und eine deutsche Rentenauskunft beantragen. Da könnten maximal 10-15 Euro deutsche Rente rauskommen aus knapp 7 Jahren Minijob....
-am 27.10.2010 | 10:40
Bitte beachten Sie unsere Broschüre Meine Zeiten in Ungarn: Zeit in Ungarn – http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte… Ob und ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus Ungarn haben, kann rechtsverbindlich nur von dem ungarischen Rentenversicherungsträger beurteilt werden. Setzen Sie sich deshalb mit dem ungarischen Versicherungsträger in Verbindung. Die Generalverwaltung der Ungarischen Rentenversicherung erreichen Sie unter folgender Anschrift: Országos Nyugdíjbiztosítási Fõigazgatóság (ONYF) XIII. Visegrádi u. 49, 1132 BUDAPEST Postanschrift: 1392 BUDAPEST, Pf. 251 UNGARN Telefon (0036) 1270-8000 Telefax (0036) 1270-8151 Internet www.onyf.hu E-Mail onyf@onyf.hu Wohnen Sie nicht in Ungarn, ist für Sie die Rentenversicherungsdirektion für die Region Mittel-Ungarn zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an: Közép-magyarországi Regionális Nyugdíjbiztosítási Igazgatóság (KMRNYI) VIII. Fiumei út 19/a, 1081 BUDAPEST Postanschrift: 1430 BUDAPEST, Pf. 38 UNGARN Telefon (0036) 1323-6000 Telefax (0036) 1323-6116 E-Mail onyf_budapest@onyf.hu Für die Auszahlung der Renten ist die Direktion für Rentenzahlung zuständig: Nyugdíjfolyósító Igazgatóság (NYUFIG) XIII. Váci út 73, 1139 BUDAPEST Postanschrift: 1820 BUDAPEST UNGARN Telefon (0036) 1350-2355/-0155/-2755/-8580 Telefax (0036) 1320-9815 E-Mail nyufi g@onyf.hu Sollten Sie mit der Entscheidung einer der genannten Stellen nicht einverstanden sein, können Sie sich an die Direktion für Rechtsbehelfe wenden. Diese prüft als zweite Instanz die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen: Nyugdíjbiztosítási Jogorvoslati Igazgatóság VIII. Fiumei út 19/a, 1081 BUDAPEST Postanschrift: 1426 BUDAPEST, Pf. 4 UNGARN Telefon (0036) 1323-6000 Telefax (0036) 1323-6091 E-Mail osnyf_jogorvoslat@onyf.hu Grundsätzlich wird Rente aus Deutschland gezahlt, wenn bei Eintritt der Regelaltersgrenze die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist. Ob mit den 82 Monate mit geringfügigen Beiträgen diese Grenze bereits erreicht ist, wäre im Einzelfall zu klären. Wir empfehlen Ihnen schriftlich bei Ihrem zuständigen Rententräger eine Rentenauskunft einzuverlangen.
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