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Experten-Antwort

Anrechnungszeittatbestand nach Mini-Job?

von Rosi Sänger20.09.2011 | 17:31
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6 Antworten

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Hallo Experten, für mein spezielles Problem habe ich über die Suchfunktion keine Antwort gefunden. Ich bin 1951 geboren, also jetzt 60 Jahre alt. Seit Juli 2002 bis Mai 2011 habe ich mit kurzen Unterbrechungen sog. Minijobs ausgeübt. (Keine eigenen RV-Beiträge gezahlt). Seit Juni 2011 bin ich bei der Agentur arbeitslos gemeldet ohne Leistungsbezug. Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung und bemühe mich auch entsprechend um Arbeit, leider ohne Erfolg. Gleichzeitig habe ich im August 2011 einen Rentenantrag wegen Schwerbehinderung gestellt. Laut RV fehlen mir aber einige Monate, die ich jetzt erst mal privat nachzahlen soll, ohne das die Schwerbehinderung und damit die Rentenberechtigung bis jetzt anerkannt ist. Zu meiner Frage: Wird die Arbeitslosigkeit nach Minijob ohne Leistungsbezug jetzt für die Wartezeit zur Rente anerkannt oder nicht? Bisher habe ich dazu weder von der RV noch der AA eine konkrete Auskunft erhalten können. Wie weise ich sie jetzt vor Jahresende ohne entsprechende Meldung der AA der RV nach? Würde mich freuen, wenn jemand mir die Antwort geben könnte! Gruß Rosi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich kann Ihnen auch nur raten nochmals mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen und sich entsprechend beraten zu lassen. Ob eine Anrechnungszeit oder ein Anrechnungszeittatbestand bzw. Überbrückungstatbestand vorliegt, kann nur anhand Ihres Versicherungsverlaufes geklärt werden.

In diesem Zusammenhang können Sie sich auch beraten lassen, ob eine Aufstockung einer etwaigen geringfügigen Beschäftigung sinnvoll sein kann, um die Wartezeit zu erfüllen.

Stellen Sie also die hier gestellten Fragen (ggf. nochmals) an Ihren RV-Träger. Er ist verpflichtet Sie hierzu detailliert aufzuklären bzw. zu beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

-_-am 20.09.2011 | 20:01
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Meldung bei einer Agentur für Arbeit sind keine Anrechnungszeiten. Weitere Ausführungen zum Thema hat die Bundesagentur für Arbeit zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung in einem Merkblatt zusammengestellt: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichung…
Pflegeram 21.09.2011 | 05:36
Arbeitslosigkeit mit Meldung bei der Agentur für Arbeit Bescheinigte Zeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit ohne Leistungsbezug (z. B. keine Zahlung von Arbeitslosengeld wegen Leistungen durch den Arbeitgeber oder kein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wegen mangelnder Bedürftigkeit) sind ebenfalls grundsätzlich anzuerkennen. Es ist davon auszugehen, dass die Agentur für Arbeit das Vorliegen von Arbeitslosigkeit geprüft hat. Ob eine Anrechnungszeit zu berücksichtigen ist und welche individuellen Wirkungen diese Zeiten haben, ob Ihnen das im Konsens mit Ihren Absichten hinsichtlich eines künftigen Leistungsantrages tatsächlich etwas bringen wird, lassen Sie anhand Ihres persönlichen Versicherungsverlaufs prüfen. Sie können sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden oder eine schriftliche Auskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.
Rosi Sängeram 21.09.2011 | 00:03
Hallo -_- ! Vielen Dank für die Antwort. Vlt. ist es nicht richtig rüber gekommen: Ich bin arbeitslos gemeldet und erfülle auch schön die Eingliederungsvereinbarung - nur bis jetzt leider ohne jeden Erfolg! Rente wg. Arbeitslosigkeit ist für mich nicht drin, da ich die letzten Jahre nur als "geringfügige Beschäftigte" gearbeitet und in Unkenntnis der Möglichkeit keine Pflichtbeiträge an die RV gezahlt habe. Ich möchte einfach nur wissen, ob die jetzige, gemeldete Arbeitslosigkeit (nach Minijob!) den "Anrechnungszeittatbestand" (tolles amtsdeutsch!) erfüllt. Wenn nicht, dann kann ich mir die 6-wöchigen Besuche bei der AA und die Vielzahl sinnloser Bewerbungen nämlich sparen und die fehlenden Monate der RV nachzahlen oder mir (ohne AA) auch wieder einen Minijob (diesmal mit freiwilliger Aufstockung auf die 19,9%!) suchen. Wäre toll, wenn mir da jemand helfen könnte! Gruß Rosi
...am 21.09.2011 | 08:36
Damit eine Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug mit Meldung bei der Agentur für Arbeit (als arbeitslos und arbeitssuchend) als Anrechnungzeit in der gesetzl. RV anerkannt werden kann, muß diese Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrechen (außer zwischen dem 17. und 25. Lj.). D. h., dass die Arbeitslosigkeit innerhalb eines Kalendermonats nach Ende der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung beginnen muss. Da Sie in der geringfügigen Beschäftigung nach eigenen Angaben keine eigenen Rentenbeiträge gezahlt haben (sog. Aufstockung), ist diese geringfügige Beschäftigung nicht rentenversicherungspflichtig und die anschließende Zeit der Arbeitslosenmeldung kann nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.
Rosi Sängeram 22.09.2011 | 12:39
Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich jetzt schriftlich an die RV wenden, telefonisch hatte ich es ja schon versucht - ohne klare konkrete Antwort. Nochmals danke! Rosi
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