Ich kann Ihnen auch nur raten nochmals mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen und sich entsprechend beraten zu lassen. Ob eine Anrechnungszeit oder ein Anrechnungszeittatbestand bzw. Überbrückungstatbestand vorliegt, kann nur anhand Ihres Versicherungsverlaufes geklärt werden.
In diesem Zusammenhang können Sie sich auch beraten lassen, ob eine Aufstockung einer etwaigen geringfügigen Beschäftigung sinnvoll sein kann, um die Wartezeit zu erfüllen.
Stellen Sie also die hier gestellten Fragen (ggf. nochmals) an Ihren RV-Träger. Er ist verpflichtet Sie hierzu detailliert aufzuklären bzw. zu beraten.