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Anrechnungsziten Rentenbezug

von Gerlinde23.05.2008 | 10:58
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4 Antworten

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Endet eine Zurechnungszeit nicht mit dem 60. Geburtstag? Ich habe seit 2000 teilweise, dann volle Erwerbsminderungsrente erhalten.Zu meinem 60. Geburtsag im letzten Jahr beantragte ich die Umwandlung in Rente für Schwerbehinderte.Im Bescheid fand jedoch das letzte Jahr meines Rentenbezugs keine Anerkennung als Anrechnungszeit. Begründung:Das Jahr des Rentenbezuges könnte nicht berücksichtigt werde, weil die Zurechnungszeit bereits ein Jahr zuvor geändet hätte. Da war ich aber erst 59. Wie kann da schon die Zurechnungszeit enden?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Erst mit einem Rentenbeginn ab 1/2004 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Aussagen von noname und LS kann ich nur bestätigen.

3 Antworten

no nameam 23.05.2008 | 11:07
Es gibt hierzu eine Übergangsvorschrift, § 253 a SGB VI. Danach endet die Zurechnungszeit bei einem Rentenbeginn vor dem 01.01.2004 mit dem 55. Lebensjahr, darüber hinaus werden in Abhängigkeit vom Rentenbeginn stufenweise zusätzlich weitere Zurechnungszeiten angerechnet.
LSam 23.05.2008 | 11:13
Wie no name schon ausführte, die Zurechnungszeit im Falle von Erwerbsminderung wird erst ab Rentenbeginn 01-2004 für diese Renten bis zum 60. Lbj. berücksichtigt, vorher in stufenweiser Erhöhung in Abhängigkeit von Monat und Jahr Rentenbeginn ab Januar 2001 bis Dez. 2003. Adäquat dazu wird auch eine Minderung wirksam. Worauf ich aber hinweisen möchte ist, das die Zeit nach Ablauf der Zurechnungszeit bis wechsel in eine andere Rentenart trotzdem keine Versicherungslücke darstellt, sondern als Zeit wegen Rentenbezug nicht mit in die Ermittlung für die Gesamtleistungsbewertung einfließt und insoweit günstiger wirkt.
LSam 23.05.2008 | 14:15
Es war nicht genau das 55. Lbj , korrekt sind " das 55. Lbj + 20 Monate" Die stufenweise Anhebung auf das 63. Lbj. geht von diesem Sachverhalt aus.
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